Ich war bei einer straftat dabei aber habe nichts getan

5 Antworten

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Der Sachverhalt ist zu kurz um ihn abschließend zu bewerten.

Der Mitwisser wird nicht unbedingt bestraft, dazu muss die Straftat schon von Bedeutung sein (vgl. § 138 StGB).

Was gibt es noch: Teilnahme an einer Straftat, unterschieden in Anstiftung und Beihilfe:

Anstiftung: fällt weg, du hast den Freund nicht dazu gebracht oder ihn dazu gedrängt, überzeugt etc. - sondern er hat selbst die Entscheidung getroffen. (§ 26 StGB)

Beihilfe: Hierzu müsstest du vereinfacht gesagt eine Tat begangen haben, die die Haupttat unterstützt, z. B. Schmiere stehen würde ausreichen (§ 27 StGB)

Nach der Tat?

Strafrechtlich kämen grundsätzlich § 257 StGB (Begünstigung) und § 258 StGB (Strafvereitelung) in Frage. Dazu wäre ein aktiv tun erforderlich (z. B. auf Fragen der Polizei nicht zu antworten, wenn man selbst nicht das Recht zu schweigen hat).

Machen wir ein anderes Beispiel. A begleitet B, sie sind Freunde. Unvermittelt schlägt A auf eine Person ein, die beide nicht kennen. Wie ist B zu bestrafen?

Klammern wir die Prüfung von unterlassener Hilfeleistung in diesem Fall aus, bleibt an B nichts hängen. Er ist nicht verpflichtet die Straftat anzuzeigen.

Am Schluss ist es eine Gewissensfrage, wenn du damit leben kannst, dann musst du nicht handeln - aber wie gesagt, eine abschließende rechtliche Prüfung ist hier nicht möglich.

Vorwerfbar ist dir aber das Folgende: Du hättest bei Bekanntwerden seiner Absicht einfach gehen können, dann bist du auch keinesfalls für das Handeln verantwortlich und musst dir auch kein schlechtes Gewissen gefallen lassen.

shiine143 
Beitragsersteller
 31.08.2012, 13:25

also ich bin nich schmiere gestanden oder so habe es eig au nicht richtig mitbekommen weil ich mich mit einer freundin unterhalten habe

Du wirst dann keine Strafe bekommen.

Aber warum hast du nichts unternommen, um ihn davon anzuhalten ?

Dass sollte man in einer solchen Situation auf jeden Fall versuchen - und nicht nur zuschauen - denn sonst macht man sich zumindest moralisch mitschuldig !

Wenn Du nichts getan hast, bekommst Du auch keine Strafe, ausser Dein Freund straft Dich mit Nichtbeachtung. Warum hast Du ihn denn nicht abgehalten von dieser Straftat ? Jetzt sieht es so aus, wie Petzerei.

shiine143 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 16:46

weil ich ih nicht richtig kenne und er 1 kopf größer ist und ich habe gesagt er soll es nicht machen

wolschi  29.08.2012, 17:44
@shiine143

Dann hast Du Dir auch nichts vorzuwerfen. Meide lieber solche "Freunde".

shiine143 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 17:48
@wolschi

das war ja ein kumpel von nem kumpel wo es zerstört hat

aber leider hast du die Straftat auch nicht abwenden können, hast es also zugelassen. Warum ? Wie heißt es doch ? Mitgegangen, Mitgehangen. LG

du wirst auf jeden Fall als Mittäter oder Mitwisser bestraft, du kättest es ja verhindern können, was du offensichtlich nicht getan hast

shiine143 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 16:55

mit was muss ich dan rechnen als mittäter oder mitwisser

shiine143 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 16:44

ich habe gesagt er soll es nicht tun ist aber 1 kopfgrößer und ich kenn ihn auch nicht richtig