Ich suche einen Anwalt der sich mit Hapimag (Aktien,Wohnplan) vertraut gemacht hat. Kann mir jemand weiterhelfen?
Da ich keine Aktien und keine Punkte mehr habe und der Wohnplan zum Stichtag 31.12.2015 nur noch 57 Nebensaisonpunkte hatte, bin ich nicht bereit dafür noch eine Jahresgebühr von 263,21 Euro zu zahlen. Die Aktie wurde mir 2015 für 110 Punkte (Gegenwert ca. 330,00 Euro) von Hapimag abgekauft. Da gilt doch schweizer Recht? Gibt es jemanden, der mir (2. Mahnung ist schon da) helfen kann? Versichert bin ich für Vertragsrecht.
2 Antworten
Teilen Sie Hapimag mit, dass Sie die Forderung nicht anerkennen, schließlich haben Sie im Januar die letzten Punkte verkauft (so hab ich es jeden falls verstanden). Ab diesem Zeitpunkt erbringt H. schließlich keine Gegenleistungen mehr.
Mir ist ein Fall aus dem Jahre 2008 zur Kenntnis gelangt, wonach der Rechtsanwalt Sabri D. Kamiloglu im Auftrag eines Aktionärs eine mögliche Schwachstelle in den gegenständlichen Vertragsstatuten von Hapimag fand. Er forderte Hapimag zum sofortigen Rückkauf aller Aktien auf und wies u.a. auf die möglicherweise unwirksame Regelung hin. Hapimag verglich sich prompt und nahm umgehend alle Aktien des Mandanten zurück. Es stellt sich hier zunächst die Frage, ob der hier angedeutete Einzelfall allgemeinverbindlich ist. Ein geschlossener Vergleich bedeutet nicht, dass damit der Beweis angetreten wurde, dass Hapimag nur über eine rechtlich unsichere Position verfügte und deshalb zu Vergleichen neigt. Vieles spricht dafür, denn auch andere Aktionäre sollen angeblich gegen Hapimag vor deutschen Gerichten geklagt haben - und sich verglichen.
Wer das Unternehmen und seine Vorgehensweise kennt, wird auch
davon ausgehen, dass dieses bei einer halbwegs gesicherten
rechtlichen Vortragsmöglichkeit keine Vergleiche schließen würde.
Hapimag fürchtet aber offensichtlich nichts mehr als ein rechtskräftiges Urteil und versucht diese Prozesse immer mit einem Vergleich und häufig mit einer damit verbundenen Schweigepflichtsvereinbarung zu beenden, was bis jetzt wohl auch immer ausnahmslos gelang. Das Unternehmen will offensichtlich mit allen Mitteln verhindern, dass ein Prozess gegen Hapimag vor einem Schweizer Gericht durchgeführt wird, denn die deutschen Gerichte werden sich vermutlich im Laufe eines hier gegen Hapimag anhängigen Prozesses für nicht zuständig erklären - bei einem Vergleich kommt es nicht zu dieser Entscheidung.
Seit vielen Jahren benachteiligt die Hapimag ihre Mitglieder, die ihre Hapimag Aktien loswerden wollen. So hat sie sich mal wieder etwas Neues ausgedacht:
Sie bietet Ihren Mitgliedern an, die Aktien umzuwandeln in Hapimag classic Aktien. In Wirklichkeit wird nichts umgewandelt sondern Sie akzeptieren neue Allgemeine Bestimmungen (AGB´s) die eine 7-jährige Kündigungsfrist vorsehen.
Würden Sie bei Ihrem Telefonanbieter oder anderen Abo´s eine solch lange Kündigungsfrist akzeptieren?
Konkret heißt das, dass Sie die Aktien noch 8 Jahre halten müssen denn die siebenjährige Laufzeit beginnt erst mit dem 1.Januar des Folgejahres und in dieser Zeit müssen Sie natürlich Ihren Jahresbeitrag pro Aktie weiter bezahlen. Das sind dann voraussichtlich ca. Euro 2.650,--.
Da viele alte und kranke Mitglieder Ihre Aktien verkaufen wollen, stellt sich dann noch die Frage, was man mit den Wohnpunkten anfangen soll, wenn man nicht mehr reisen kann oder will.
Fragen Sie doch mal schriftlich bei Hapimag nach, was für einen Geldbetrag Sie denn nach Rückgabe Ihrer Aktien in acht Jahren erhalten. Sie werden wahrscheinlich furchtbar enttäuscht sein.
Wie könnte die Lösung für Sie aussehen?
Mitarbeitende von Hapimag haben mir eine wirklich gute Lösung genannt:
Verkaufen Sie die noch vorhandenen Punkte oder wohnen Sie sie ab und zahlen dann ab sofort keinen Jahresbeitrag. Die Hapimag erinnert zwar an die Bezahlung des Jahresbeitrages, klagt die Beiträge aber nicht ein. Aus eigener Erfahrung können wir das bestätigen. Uns liegen immer mal wieder Verkaufsanfragen von Mitgliedern vor, bei denen die Außenstände deutlich über 2.000,-- CHF liegen und die Hapimag die Beträge nicht eingeklagt hat sondern die Aktien sang- und klanglos zurücknimmt. Ein Grund könnte sein, daß die Hapimag den Klageweg fürchtet, denn die Gerichte würden bei dieser Gelegenheit das Kleingedruckte und ganz besonders die Rücknahmebedingungen einer genauen Prüfung unterziehen.
Was schreibt der Schweizer Rechtsanwalt Heitz, der für den HFA die Sonderprüfung der Hapimag initiiert hat und der selbst Hapimag Mitglied ist: „Genau dies ist der Rat, den ich seit über einem Jahr Aktionären und deren Anwälten empfehle!»