Ich habe mich von meiner Frau getrennt und möchte mich scheiden lassen.Ich besitze ein Haus, aber sie steht nicht im Grundbuch.Wie groß ist Ihr Anspruch?

10 Antworten

Das kommt darauf an wann die Immobilie erworben wurde.

. Wurde die Immobilie aber erst während der Ehe käuflich erworben, und nicht vererbt oder verschenkt, so zählt sie mit zu dem erwirtschafteten Zugewinn. Haben die Parteien keinen Ehevertrag geschlossen, so wird mancher Ehepartner feststellen müssen, dass er die Zahlung des Zugewinnausgleichs nur leisten kann, wenn er sich von seinem Haus bzw. seiner Eigentumswohnung trennt.

dies gilt auch dann, wenn einer der Ehepartner allein im Grundbuch steht.

Googel mal: scheidung - haus - grundbuch - eigentümer .....da findest du einige Infos zum Thema oder lass dich vorab von einem RA beraten.

Hinsichtlich des Hauses steht Ihrer Frau ein Zugewinnausgleichsanspruch zu. Dieser Wert ergibt sich aus der Differenz des Objektwertes bei der Eheschließung und dem Wert, den das Objekt zum Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung hat. Davon erhält die Ehefrau 50 %.

Beispiel: Wert bei Beginn der Ehe € 200.000; Wert bei der Auseinandersetzung € 250.000; Ihrer Frau stünden dann € 25.000 zu, die Sie Ihr überweisen müßten; ggfs. aus einer Kreditaufnahme.

Die Werte werden für den Fall, dass Sie sich nicht gütlich einigen können, durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen ermittelt.

 

Wenn für die Ehe kein zusätzlicher Ehevertrag geschlossen wurde, handelt es sich um eine "Zugewinngemeinschaft" bei der folgendes gilt:

Alles, was einem der Ehepartner bereits vor der Ehe allein gehört hat, istihm auch während der Ehe und danach auch wieder sein alleiniges Eigentum. Nur das, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde - bzw. der Geldwert dessen - wird am Ende der Ehe auf beide aufgeteilt.

Sollte dir das Haus bereits vor der Heirat gehört haben, gehört es dir auch nach der Ehe allein. Nur die "Wertsteigerungen", die das Haus während der Ehe erfahren hat (z.B. ein Anbau.., oder der Mehrwert einer neuangeschafften Küche gegenüber der alten... oder der allgemein gestiegene Marktwert des Hauses... etc...), müssten aufgeteilt werden...

Wenn das Haus schon vor der Ehe vorhanden war, wird nur eine während der Ehegemeinschaft eingetretene Wertsteigerung berücksichtigt  Z. B. Wert des Hauses 500 000 €. Wertsteigerung währen der Ehe 100 000 €. Dann würde die Frau 50% von den 100 000 €, also 50 000 € erhalten. Ansonsten gilt die Zugewinngemeinschaft. Alles was während der Ehe angeschafft wurde wird wertmässig hälftig geteilt. Günstig wäre es, sich in diesem Falle ohne Gericht zu einigen, um Kosten zu sparen.

Wenn das Haus während der Ehe gebaut wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Also hälftige Teilung.

Wer das Haus bekommt, hängt dann davon ab, wer Eigentümer ist.

Bei Dir ist es der einfachste Falll: Es steht nur ein Partner im Grundbuch. Dann nämlich ist klar, dass dieser auch den Zuschlag erhält. Finanzielle Einbußen, die die Gegenseite dadurch erleidet, werden im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

t100086 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 18:03

Ich müsste ihr theoretisch, z.B. für zusammen erworbene Möbel oder der Gleichen , eine Summe X auszahlen.?

CarabellaBeach  30.07.2015, 18:05
@t100086

So ist es. Es wäre immer gut, wenn Ihr Euch selbst einigen könntet. dabei kommt Ihr billiger weg, als wenn sich das Gericht darum kümmern muss.

Blindi56  13.08.2015, 12:17
@CarabellaBeach

Wenn das Haus während der Ehe angeschafft wurde, und es keinen Ehevertrag gibt, gilt "Zugewinngemeischaft", und alles während der Ehe angeschaffte gehört beiden. So einfach ist es also nicht unbedingt.