Ich habe im November meine 45 Arbeitsjahre voll, wenn ich aber jetzt krank bin zählt das als Arbeitsjahre, oder nicht?

5 Antworten

Hallo TeilkBauz,

Sie schreiben:

Ich habe im November meine 45 Arbeitsjahre voll, wenn ich aber jetzt krank bin zählt das als Arbeitsjahre, oder nicht?

Antwort:

45 Arbeitsjahre voll sagt leider noch nichts über Ihren Rentenbeginn aus, denn zunächst spielt ja Ihr Geburtsjahr eine sehr wichtige Rolle!

Jedes Jahr nach 1952 geboren bedeutet 2 Monate Wartezeit!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Auszug:

Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte,
die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt
haben.

Auf die 45 Jahre werden angerechnet:
> Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung
oder Tätigkeit, Zeiten mit Minijobs ohne eigene
Beitragsaufstockung allerdings nur anteilig
> Pflichtbeiträge für Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige
Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht
> Ersatzzeiten
> Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines
Kindes bis zum 10. Geburtstag oder für nicht erwerbsmäßige
Pflege von Januar 1992 bis März 1995
> Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld, Leistungen
bei Krankheit (vor allem Kranken- oder Verletztengeld)
oder Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
(zum Beispiel Arbeitslosengeld), die gleichzeitig
Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeiten sind; sollten
Sie die Leistungen der Arbeitsförderung jedoch in
den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn bekommen
haben, wird diese Zeit nur berücksichtigt, wenn
die Leistung durch eine Insolvenz oder vollständige
Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt war
> freiwillige Beiträge, wenn insgesamt 18 Jahre
Pflichtbeiträge gezahlt wurden; das gilt jedoch nicht,
wenn Sie die freiwilligen Beiträge in den letzten
zwei Jahren vor Rentenbeginn gezahlt haben und
gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit
vorliegt.
Dagegen werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet:
> Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder
Arbeitslosengeld II
> Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus
einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen
Lebenspartnern
> Anrechnungszeiten ohne Bezug von Entgeltersatzleistungen
(zum Beispiel während der Ausbildungssuche
oder eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs)
Wer vor 1953 geboren wurde, konnte die Altersrente
abschlagsfrei ab 63 erhalten. Für von 1953 bis 1963
geborene Versicherte wird die Altersgrenze schrittweise,
wie in der Tabelle gezeigt, angehoben. Vom Geburtsjahrgang
1964 an liegt die Altersgrenze dann wieder bei
65 Jahren

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Zu Ihrem Geburtsjahrgang siehe bitte die Tabellen ab Seite 11.12 der o.a. Borschüre!

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Fazit:

Erkundigen Sie sich in jedem Fall verbindlich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt, gehen Sie auf Nummer sicher!

Sie haben ein Anrecht auf Beratung und Auskunft!

Im Zweifelsfall z.B. bei der Gewerkschaft oder beim VDK beraten lassen!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wenn du Krankengeld beziehst wird das bei den 45 Jahren mitgezählt. Arbeitslosengeld in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht, es sei denn dein Arbeitgeber ist insolvent oder hat seine Firma aufgegeben.


TeilkBauz 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 17:39

arbeitslos war ich schon 22 Jahre nicht mehr, der Firma gehts gut, also zählt auch das krank. Vielen Dank für Deine Zeit und Hilfe

derajax  10.02.2017, 18:18
@TeilkBauz

Danke! Klang so würdest du krank sein/werden und da nach Lohnfortzahlung das Krankengeld und dann Alogeld folgt, hatte ich das erwähnt.

Solange du angemeldet bist bei deiner Firma, dann wird es als Arbeitsjahr gezählt. Früher (80 und 90er Jahre), besonders von Beamten, sprach man vom Krankenjahr ehe sie in Pension gegangen sind, weil sie im letzten Arbeitsjahr so viel im Krankenstand waren.
Wenn du dir unsicher bist, kannst du ja noch bei der Gewerkschaft oder bei der Arbeiterkammer (in Österreich, die Vertretung für Arbeitnehmer) nachfragen.

TeilkBauz 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 17:26

Im Dezember wurde mir auf der Rentenstelle gesagt, das Arbeitslos und krank nich zählt. Ende November hätte ich meine 45 Jahre voll, aber ich bin seit Januar krank und es dauert noch länger (Vorfall HWS), nun werde ich evt. gekündigt, habe aber 7 Monate Kündigungszeit und mein Chef will wissen wenn er mich kündigt. Bin schon 22 Jahre im Betrieb und ich soll gut hin kommen meinen sie. also, wenn sie mich Ende April kündigen würde ich gut hin kommen. Ich weiß aber nicht, ob krank zu meinen Arbeitsjahren zählt?

bikerin99  10.02.2017, 17:34
@TeilkBauz

Gute Besserung.
Da ich nicht immer den Ämtern und ihren Auskünften glaube, würde ich mich an die Gewerkschaft und an die Arbeitnehmervertretung wenden. Die würden mich notfalls gerichtlich auch gegen das Amt unterstützen.
Toll finde ich das von deinem Chef, dass er es so managen will, dass du keinen Nachteil hast. Das findet man heute selten.
Bei uns (non profit Unternehmen, sprich Sozialbereich) werden die älteren, somit teuersten Mitarbeiter bei den Sparmaßnahmen gekündigt. Alles Gute.

TeilkBauz 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 17:37
@bikerin99

ja ich bin da auch froh drüber, aber es geht eben nicht mehr und ich bin zu viel krank, ist nicht mehr tragbar. Leider haben wir keine Gewerkschaft, aber vielen Dank für deine 'Hilfe.

bikerin99  10.02.2017, 17:46
@TeilkBauz

Der Gewerkschaft, die auch die Lohnverhandlungen für die Kollektivverträge führen, ist unabhängig vom Betrieb.
Betriebsräte sind Vertreter vom Betrieb, muss es nicht überall geben.
Aber in Deutschland gibt es doch auch eine Vereinigung, wie immer sie genannt wird, die die Arbeitnehmer vertritt.

TeilkBauz 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 18:11
@bikerin99

Dankeschön

Hallo,

ich möchte nur deine Frage beantworten und nicht auf rentenrechtliche Zeiten eingehen, welche zur Erlangung der Rente nach 45 versicherungspflichtigen Arbeitsjahre notwendig sind.

Arbeitsunfähigkeit mit Krankentagegeldbezug sind "Arbeitsjahre" also rentenrechtliche Zeiten, da Rentenbeiträge abgeführt werden.

Meine Schwester war auch die letzten Jahre und Monate häufiger krank und aht diese Rentenart in Anspruch nehmen können. Sie war nicht Arbeitslos!

Beste Grüße

Dickie59

Wielange bist Du denn krank....? Unter Angabe Deiner Versicherungsnummer gibt Dir die Rentenversicherung über alles Auskunft!