Ich habe einen YouTube Kanal und ich wollte das Universal studios intro benutzen für ein Video bloß dass ich ich das Lied singe krieg ich da Ärger mit copyrigh?

3 Antworten

Ich weiß jetzt nicht so genau wie das bei YouTube ist ob dann einfach nur dein Video gesperrt wird. Aus rechtlicher Sicht ist das meiner Meinung nach aber ein klarer Verstoß gegen das Urheber Recht. Ich würde das mit dem Intro einfach lassen

Ich meinte das man das Video nutzen darf. Nur das Lied nicht :P

Das Logo oder nur die Melodie? 

Das Logo unterliegt dem Copyright und darf nicht genutzt werden. Die Melodie darfst Du sicherlich nachsingen, aber am besten in Deiner eigenen Interpretation und möglichst kurz im Verhältnis zu dem Rest des Videos.

Amk181 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 14:43

Das gesamte intro! bloß das ich das Lied einfach singe anstatt das es läuft! Falls ich dafür Ärger kriegen könnte würde es gehen wenn ich anstatt der Universal Schrift meinen eigenen Namen reinschreibe ?

Brockhausbrain  25.10.2017, 14:45
@Amk181

Das wäre u.U. sogar noch schlimmer (Markenpiraterie). 

Also einfach eine neue Idee suchen, mit einer solchen Idee handelst Du Dir nur Ärger ein.

Amk181 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 15:02
@Brockhausbrain

Oh sch*** ich hab schon ein Video in dem ich den MGM Löwen als intro benutzt habe bloß wenn er anfängt zu brüllen hab ich das leise gestellt und meine eigene Stimme reingemacht

Was könnte mir jetzt im schlimmsten Falle passieren? Weil die Szene dauert nur um die 4 Sekunden und es ist ein 3 Minuten Video basierend auf was anderem, das Video hat 1K Aufrufe deswegen hab ich Angst es jetzt nur wegen dem Löwen löschen zu müssen.

Brockhausbrain  25.10.2017, 15:06
@Amk181

Wenn bis jetzt noch nichts passiert ist, einfach in Zukunft sowas vermeiden. Wird schon gutgehen, 1k views ist bei youtube ja quasi nichts mehr.

Solltest Du irgendwann trotzdem Post/eMails von einem Abmahnanwalt bekommen, einfach ruck zuck das Video löschen. Denn dann ist nur noch die Frage sind Deine 1k views die ca. 800€ wert, die eine Abmahnung im ersten Schritt kostet.

TheStone  25.10.2017, 15:20
@Brockhausbrain

"Die Melodie darfst Du sicherlich nachsingen, aber am besten in Deiner eigenen Interpretation und möglichst kurz im Verhältnis zu dem Rest des Videos." Das ist falsch. Melodien an sich unterliegen dem Urheberrecht. Nicht bestimmte Aufnahmen davon.

Brockhausbrain  25.10.2017, 15:34
@Brockhausbrain

Noch vergessen, ganz praktisch wird das ja bei youtube so gehandelt:

Wenn Du als Musiker eine Coverversion eines von youtube als "copyrighted material" erkannten Songs aufnimmst und hochlädtst, dann wird dieser automatisch monetarisiert wobei der Löwenanteil der einnahmen an den ursprünglichen Copyright-Inhaber geht.