Verfügbarkeit vom Gehalt beim P-Konto?
Da ich ein P-Konto besitze und mein Gehlat schon gebucht aber noch nicht verfügbar ist. Da man immer erst zum 01 des Monats verfügen kann gilt dies auch wenn der 01 ein Samstag oder Feiertag ist.
3 Antworten
Banken sind grundsätzlich verpflichtet eingegangene Beträge so schnell wie möglich dem Empfängerkonto gutzuschreiben. Das P-Konto bildet hier keine Ausnahme.
Allerdings müssen die Freibeträge beim P-Konto manuell überwacht werden, weswegen bei P-Konten die eingegangenen Beträge oft erst einen Banktag später freigegeben werden.
Eine gesetzliche, richterliche oder sonstige Vorschrift gibt es hierzu nicht. Moralisch und auch rechtlich ist es jedoch durchaus vertretbar, dass eingegangene Beträge bei einem P-Konto erst einen Banktag später freigegeben werden.
Das Gutbuchen der Beträge ist das Eine, das Freigeben der Beträge das Andere.
Es gibt Banken, die geben das Geld immer gleich mit Gutbuchung des Betrages frei. Es gibt dagegen Banken, die geben das Geld immer erst einen Tag nach Gutbuchung frei.
Dagegen gibt es Banken, die geben es sowohl am gleichen als auch am nächsten Banktag frei. Mal so, mal so.
Hat auch etwas damit zu tun, WANN Geld auf einem P-Konto eingeht. Zwischen dem ca. 13. und ca. 17. sowie dem ca. 28. und ca. 2. haben die Banken am meisten zu tun.
Geht Geld zum Beispiel am 7. eines Monats ein, dann kann es sein das es sofort freigegeben wird, da Banken hier nicht so viele Geldeingänge zu verzeichnen haben.
Wenn Geld am Donnerstag auf einem P-Konto eingeht, dann muss es bis Freitag 18 Uhr zur Verfügung stehen. Alles andere muss man nicht hinnehmen.
Einen Nachteil hat man, wenn das Geld zum Beispiel am heutigen 30.09.2016 auf dem P-Konto einging, aber noch nicht freigegeben wurde. Denn an Wochenenden und Feiertagen ( wie Montag dem 3.10.2016 ) arbeiten Banken nicht.
In dem Fall erhielte der P-Konto-Inhaber sein Geld erst am Dienstag den 4.10.2016 .
Das eingegangene Beträge auf einem P-Konto Ende des Monats immer und pauschal erst am 1. des neuen Monats zur Verfügung stehen dürfen, ist rechtlicher Unsinn.
Sowas dürfen Banken nicht verfügen oder bestimmen.
Sofern man seinen Freibetrag mit Eingang des aktuellen Betrags nicht übersteigt, muss der neue Betrag spätestens einen Banktag nach Gutbuchung bis 18 Uhr ( zum Teil ) zur Verfügung stehen.
Es gibt eine Abteilung die Geldbeträge gutbucht. Und es gibt eine Pfändungsabteilung, die Beträge frei gibt.
Wenn dein Gehalt erst heute am 30.09.2016 gebucht wurde, kann es sein das du erst am Dienstag, 4.10.2016, darüber verfügen kannst. Das wäre normal und rechtlich zu vertreten.
Wurde dein Gehalt jedoch schon am 29.09.2016 gutgebucht, dann muss es heute am 30.09.2016 zur Verfügung stehen. Alles andere muss man nicht akzeptieren.
Bedenke: Geldeingänge können zwischen 8 Uhr bis 18 Uhr gutgebucht und freigegeben werden. Wenn du also 10:30 Uhr noch nichts abheben/verfügen kannst, kann das 5 Minuten später schon ganz anders aussehen.
Kommt auf die Bank an ,bei der Sparkasse dauert es meist länger .
Nein. Nur an Buchungstagen. Samstage und Feiertage sind keine Buchungstage.
Das Geld ist schon gebucht steht mir aber noch nicht zur Verfügung. Da man immer erst bis zum neuen Monat warten muss bezüglich der Freigrenze von 1078 Euro. Kann ich ab morgeb über mein Gehlat verfügen.