Ich hab gehört dass das St Martins Umzugslied verboten ist zu singen, wegen Urheberrechtsverletzung?
Stimmt das? Das hat mir jemand erzählt dass man das bei uns nciht mehr singen darf beim Umzug (Badenwürtemberg/Bayern)
12 Antworten
Welches SanktMartinslied meinst du? Aber wenn die Kinder einfach anfangen ein Lied zu singen, kann das nicht verboten sein! Das Urheberrecht wäre verletzt, wenn die mit dem Lied irgendwo auftreten würden oder so. Aber die ziehen doch nur mit ihren Laternen durch die Straßen und singen halt Lieder. Die meisten Sanktmartinslieder sind eh Volkstümlich. "Ich geh mit meiner Laterne" oder "Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne" sind garantiert nicht verboten!
Es gibt sehr viele Martinslieder in Bayern, ich weiß nicht, um welches es hier geht. Falls es ein Werk eines Liedermachers oder so etwas ähnliches ist, kann es gut sein, daß jemand das Urheberrecht inne hat und das Kopieren der Noten z. B. verboten ist. Privat singen darfst Du aber alles. Die wirklich traditionellen Lieder in Bayern sind alle Volksgut, auf denen kein Copyright ist. Die darfst Du nach Herzenslust singen, aufführen, kopieren und auch damit Geld verdienen. Gruß, q.
Hallo es geht um das Kopieren der Lieder, die Kinder müssen also mündlich die Lieder lernen, keine Möglichkeit für Eltern mit zu lernen und zusammen zu singen. Das Urheber Recht ist auf die Veröffentlichung Reduziert. lg Samone
Wenn es ein Umzug ist und da nichts verkauft wird und kein Eintritt lister nicht. Wenn du zum beispiel eine Weinachtsstand hast und da jingle belle singe kannst du Auch ganz schön drankommen.
Ich kenne das Lied zwar nicht, gehe aber davon aus, dass es inzwischen "Allgemeingut" geworden ist. Der Urheber kann ja versuchen, Tantiemen einzutreiben. Vielleicht ist es auch schon über achtzig Jahre alt, dann ist das Copyright erloschen.