Ich bin mit einem geliehen Fahrrad gestürzt; muss ich den Schaden am Fahrrad bezahlen ? ?
10 Antworten
Nein, das macht deine Haftpflichtversicherung. Dafür ist sie ja schließlich da... Falls sich das nicht lohnt musst du den Schaden natürlich selber bezahlen.
Doch! Haftpflicht ist in DE Pflicht.
Der Verursacher haftet natürlich für die Schäden. Warum sollte diese der Eigentümer als Verleiher zahlen? Unterschied wäre, wenn durch einen versteckten Mangel der Sturz hervorgerufen wurde und der Eigentümer das wusste und nichts gesagt hat.
Es spricht aber nichts dagegen, dem Eigentümer den Schaden zu beichten und gemeinsam eine Lösung zu finden. Je nachdem wie der Schaden auch ist, dürfte das kein Problem sein. Unter Freunden ist man da toleranter und kulanter in solchen Fällen.
Über entsprechende Versicherungen kann man diese Haftung begrenzen.
Wenn du das Fahrrad privat geliehen hast, musst du selbstverständlich für die Schäden aufkommen.
Hast du das Rad bei einem Fahrradverleih geliehen, gab es einen Vertrag, in dem die Regelungen bei Unfällen stehen.
Angenommen Du verleihst Dein Fahrrad und derjenige kommt mit einer Brezel zurück: Wie würdest Du reagieren?
Es könnte anders sein, wenn Du das Fahrrad bei einem Verleiher o.ä. gemietet hast, dann kommt es auf die Vertragskonditionen an.
Du solltest prüfen, ob Du haftpflichtversichert bist und prüfen ob die Versicherung für den Schaden aufkommt.
Das erinnert mich an die Simpsons als Bart irgendwas falsch macht und Homer ihm dann vorschlägt, ihm etwas zu schenken.
Nicht jeder hat eine Haftpflichtversicherung ;)