HOWOGE verarscht mich? (vermiter)

2 Antworten

Der Vermieter muss dir ja aufschlüsseln welche Kosten entstanden sind. Dann wird das mit den monatlichen Abschlägen verrechnet und die Differenz ermittelt. Demnach muss man nachzahlen oder bekommt Geld zurück. Wurden die Kosten nicht angegeben? Da muss doch was stehen wie der Vermieter auf die 300€ kommt. Zweifelst du an dem Ergebnis und glaubst der Vermieter gibt Kosten an, die es garnicht gab oder setzt die Kosten zu hoch an, kannst du ihn auffordern dir Belege über die entstandenen Kosten zu zeigen. So habe ich das dieses Jahr auch gemacht, da mir meine Nebenkostenabrechnung auch viel zu hoch vorkam. Bei mir war es quasi nur ein Missverständnis, also es hat sich alles aufgeklärt. Ich kann dir nur nicht sagen in wie weit der Vermieter verpflichtet ist, die entsprechenden Bekege vorzulegen..... Das wird Ber auch irgendwo geregelt sein...

Was ist, bitte, ein hap? Du sollst vermutlich 300€ auf die Abrechnung der jährlichen Betriebskosten (welches Jahr?) nachzahlen, denn zurück zahlen ist wohl schlecht möglich. Der Vermieter gibt dir kein Geld für Betriebskosten.

Du kannst kontrollieren, ob die Abrechnung korrekt ist, indem du deinen Mietvertrag hervor holst und ihn mit der Abrechnung vergleichst. Stimmen die Positionen der NK überein? sind die Umlageschlüssel wie vereinbart angewendet? Habe verbrauchsabhängige Kosten auch die Verbräuche berücksichtigt? Stehen die m² deiner Wohnung im richtigen Verhältnis zu m² des Hauses ? Hast du in deiner Wohnung eine Wasseruhr?

Wenn du hier der community die NK-Klausel deines Mietvertrages vorstellst und die strittige Abrechnung der NK, kann einer der Sachkundigen diese Kontrolle vornehmen. Was ist denn das Ergebnis deiner Kontrolle mit der WobauG?