Höchstarbeitszeit als Krankenwagenfahrer / Rettungssanitäter?

5 Antworten

Willkommen im Rettungsdienst, der Arbeit, für die du nicht voll bezahlt wirst.

Die 40/48 bedeuten, dass 48h wöchentliche Dienstzeit ("Anwesenheit") zu leisten sind, davon aber nur 40h bezahlt werden... Hintergrund dieser Überlegung ist, dass man im Rettungsdienst normalerweise nie die ganze Schicht arbeitet, sondern auch mal Ruhezeiten hat. Und auch nur wegen dieser, theoretisch vorhandenen, Ruhezeiten ists überhaupt möglich, dass im Rettungsdienst die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 40h/Woche (in einzelnen Wochen max. 50h) überschritten wird.

(Möglich in allen Organisationen, die offizielle Rettungsdienste sind... nicht in reinen privaten Krankentransportunternehmen, die können nämlich nicht behaupten "man ist eben Teil des Rettungsdienstes")

Da im Rettungsdienst allerdings Personalnot herrscht und die Schichten ja irgendwie besetzt werden müssen, trägt man die Mitarbeiter für mehr Schichten ein, sodass im Schnitt sogar mehr als 48h wöchentlicher Dienstzeit zustande kommen. Natürlich wird versprochen, dass man das "irgendwann" wieder ausgeglichen bekommt... Und am Jahresende gibts dann ne Rede vom Chef, wie stolz er doch auf seine Mitarbeiter ist, dass sie die angespannte Situation so fleißig mit tragen.

Die Mitarbeiter sind aber zum Teil gar nicht so dumm und holen sich notfalls ihre Freizeit über ne Krankmeldung... sehr zum Leidwesen der anderen, die dann ihrerseits mehr arbeiten müssen.

Arbeitszeitgesetz sagt, 48 Wochenstunden maximal. Aber, einmal kann durch entsprechende Ausgleichszeiträume dies auch hochgesetzt werden, solange im Durchschnitt die 48 Stunden eingehalten werden.

Also, zB 4 Wochen mit je 55 Stunden sind OK, wenn er danach zB eine Woche frei hat. Dann sind es nämlich im Durchschnitt nur 44 Stunden pro Woche.

Weiterhin kann es sein, dass durch entsprechende Regelungen ein Teil der Anwesenheitszeit nicht als volle Arbeitszeit gewertet wird. Stichwort Bereitschaftszeiten.

In wie weit das rechtlich zulässig ist, muss man anhand der weiteren Regelungen sehen. Maßgeblich wäre hier zB der Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.

Im Zweifel hilft ein Arbeitsrechtler.

Tja...wilkommen in der wirklichkeit kann ich da nur sagen.

In meinem Vertrag steht auch nur das ich eine 40h Woche habe....

Bei deinem Onkel steht 40/48 das bedeutet das er eine Wochenarbeit von 40h maximal 48h hat. Diese können aber auch überschritten werden.Ein Notfall bzw ein Einsatz fragt nicht danach ob du in 20min Schicht hast...der kommt halt.

Aber auch aufgrund von Fehlstellen im Personal können das auch gern mal 60h werden die woche.

Generell gilt das ArbSchG. Allerdings gibt es ausnahmen zB darf die Arbeitszeit auch überschritten werden,es darf nur nicht zur Regel werden und der AN muss dafür ausgleich bekommen.

Leider ist es so das wir eben gern diese Arbeit machen und wenn wir sagen so nicht ist da ganz schnell ein anderer da der unseren Platz einnimmt.

DMmfg 
Beitragsersteller
 13.05.2018, 16:34

Danke für die Antwort.. Es geht primär darum das der Dienstplan für 3 Monate im Voraus mit Überstunden bzw einer 60h Woche geplant wird auch im ktw Bereich. Eingestellt wurde er als reine ktw Kraft. Wir wissen natürlich das es Notfälle auch in dem ktw Segment gibt davon rede ich jedoch nicht. Es geht allein um die 40 / 48 h Woche. Dabei dachte ich 40 für ktw und 48 als Bereitschaft 8 zusätzliche Stunden in der Rettung.

Hi,

Ich möchte gern wissen wieviel Stunden ein Rettungssanitäter ( mein Onkel ) im Berreich KTW / Krankentransport wöchentlich arbeiten darf.

Grundsätzlich existiert eine maximale werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden - also eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden (§ 3 ArbZG, https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html).

Im Rettungsdienst erfolgt allerdings eine Unterscheidung zwischen Arbeitszeit (der Zeit, in der tatsächlich Arbeit geleistet wird) und der Bereitschaftszeit (einsatzfreie Zeit auf der Wache). Damit sind auch Wochen mit über 48 h Dienst möglich.

Laut Arbeitsvertrag steht dort 40/48 was bedeutet das?

Am plausibelsten ist wöchentliche Arbeitszeit 40 h (die Zeit, die auch bezahlt wird) und regelmäßige wöchentliche Dienstzeit von 48 h (Arbeitszeit + Bereitschaftszeit).

Seine > Arbeitszeiten sind jedoch Jenseits von Gut und Böse und übersteigen ausnahmslos die 50h in der Woche -> geplant!

Das ist im Rettungsdienst aufgrund der Personalknappheit praktisch die Regel. Im übrigen muss nicht von Montag - Montag geplant werden, was solche Schichtfolgen leider ermöglicht.

Im Zweifel muss natürlich in absehbarer Zeit ein Freizeitausgleich oder eine Überstundenauszahlung erfolgen, hier wäre der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner.

LG

Weiß der "Onkel" das wirklich nicht selber ?

Und wie das bei denen mit den Mehraufwand geregelt wird ?