Hochzeitsgeschenke: Wie werden diese im Zugewinnausgleich berücksichtigt?
Hallo an alle!
Mein Mann und ich trennen uns gerade. Generell eine unschöne Sache, aber nunmehr ist ein Streitpunkt zwischen uns aufgetaucht, der mich sehr beschäftigt. Wir haben zur Hochzeit ein Sparbuch mit der Summe x Euro von seiner Oma geschenkt bekommen. Nun behauptet er, dass dieses Sparbuch komplett seinem Anfangsvermögen zugerechnet werden muss. Ich sage, dass diese Summe fairerweise auf uns beide verteilt werden sollte, da es ja auch ein Geschenk an uns beide war.
Kann mir da jemand weiterhelfen und auch konkrete Rechtsquellen dazu nennen?
Vielen Dank!
Felirianis
2 Antworten
Wenn Ihr das Sparbuch VOR der Trauung erhalten habt, dann gehört es Deinem Mann alleine - da wart ihr ja noch nicht verheiratet. Habt Ihr nach der Trauung bekommen, dass gehört es zur Hälfte Dir
Habt Ihr eventuell einen Ehenvetrag gemacht? Dort dürfte das Sparbuch nämlich NICHT als Anfangsvermögen Deines Mannes drin stehen, sondern als GEimeinsames. Schlussendlich könnte Dir die Oma helfen indem sie schriftlich bestätigt, dass das Sparbuch ein Geschenk an Euch BEIDE war und nicht nur an ihren Enkel alleine
Ehevertrag haben wir keinen, nein. Ich meine, es war eigentlich klar, dass das Sparbuch uns beiden geschenkt wurde, aber es lief auf seinen Namen und daran hängt er sich jetzt natürlich auf ... ich red mal mit ihr, das ist eine gute Idee.
Abgrenzung Zugewinnausgleich/Einkommen (§ 1374 Abs. 2 BGB)
Geldzuwendungen der Eltern der Parteien werden dem Anfangsvermögen nur dann zugerechnet, wenn diese nicht zur Anschaffung von Hausratsgegenständen bzw. von Gegenständen dienen, die dem Verbrauch unterliegen. Wird Geld zur Anschaffung von Möbeln oder einem Pkw (für berufliche Zwecke) zur Verfügung gestellt, dienen diese Gegenstände dem Ge- bzw. dem Verbrauch und müssen nach einiger Zeit ersetzt werden.30 Eine solche Geldzuwendung dient daher nicht der Vermögensmehrung eines oder beider Ehegatten, sondern der Anschaffung von Gegenständen, die verbraucht werden. Entscheidend ist die Absicht des Zuwendenden, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers, der Anlass der Zuwendung und ferner die konkreten Umstände des Einzelfalls.31 Zu klären ist somit die Frage, ob die Geldzuwendungen der Deckung des laufenden Lebensbedarfs dienen oder ob sie die Vermögensbildung fördern sollen.
Einzelfälle, nach denen die Geldzuwendungen der Eltern der Parteien als Einkommen gewertet worden sind:
Überlassung von Wohnraum zur Eigennutzung,32
Einrichtungsgegenstände für die Wohnung,33
Pkw für berufliche Zwecke.34
Damit wäre zu hinterfragen, zu welchem Zwecke das Sparbuch geschenkt wurde und auf wessen Namen es lief. War es der ihres Mannes? Dann ist es Ausgangsvermögen.
Hallo,
danke für die Quelle.
Das Sparbuch läuft auf seinen Namen, aber - wie schon unten kommentiert - es war klar, dass das Geschenk an uns beide geht. Ich werde jetzt mal auf dieser Grundlage argumentieren und hoffen, dass bei ihm auch ein bisschen Einsicht kommt.
Hallo Beast,
vielen Dank für die Antwort. Wir haben das Sparbuch am Tag der Trauung (NACH der Trauung) erhalten. Aber steht das auch irgendwo so verankert? Mein Mann ist sehr rational und will alles Schwarz-auf-Weiß bewiesen haben.
Liebe Grüße,
Felirianis