Hochzeitskleid wurde ruiniert. Kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Also ich hab im Dezember das Kleid gekauft komplett bezahlt weil die Verkäuferin darauf bestand das es komplett bezahlt wird. Jetzt war ich zur Anprobe da und es wurden änderungen am Kleid vorgenommen die nicht abgemacht waren außerdem ist unter dem Gürtel ein dicker gelber Fleck, dabei reden die sich raus, das wäre so schon gewesen oder das ist Kleber. Ich rief die Verkäuferin an und wollte wissen warum mein Kleid geändert wurde absolut schrecklich und sie dies nicht mit mir durchspricht, ich bin traurig und wütend und möchte mein Geld zurück da ich unter diesem Stress die Bindung zum Kleid verloren hab und auch ziemlich enttäuscht bin.
Kann ich das Geld zurück verlangen? Das Kleid wurde ein wenig gekürzt aber ich hab den Verdacht dass das Kleid ausgeliehen wurde und somit kein neues Kleid mehr ist und dafür hab ich viel Geld bezahlt.
4 Antworten
Selbst wenn der Fleck schon gewesen wäre oder Kleber ist, wäre das Kleid ja dann mangelhaft. Du kannst erst mal "nur" Nachbesserung verlangen (dass dir ein tats. mangelfreies neues Kleid verkauft wird). Wenn das nicht erfolgt, kannst du vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen.
Da wird das Nachbesserungsrecht des Anbieters zum Tragen kommen. Um ihm diese Möglichkeit zu geben, musst Du dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben, und genau formulieren, was mangelhaft ist. Alles schriftlich machen, bitte! Und am Besten per Einschreiben und mit Zeugen absenden!
Der Anbieter hat insgesamt dreimal das Recht auf Nachbesserung (immer mit angemessener Fristsetzung von Deiner Seite aus). Erst wenn beim dritten Versuch die Mängel nicht behoben wurden, kannst Du den Kaufpreis zurückfordern, oder aber auf gleichwertigen Ersatz bestehen.
Meistens einigen sich beide Parteien jedoch bereits zuvor auf einen Kompromiss.
Meiner Meinung nach (ich bin jetzt kein Rechtsexperte...) ist die Sachlage klar: du hast für ein neues (!) Kleid das nach deinen Vorgaben gefertigt wurde bezahlt, und das muss die Verkäuferin auch liefern.
Wenn unabgesprochene Veränderungen vorgenommen werden oder das Kleid Beschädigungen aufweist dann hat die Verkäuferin den Vertrag nicht erfüllt.
Wenn eine Ware als neu verkauft wird aber sichtlich gebraucht ist liegt Täuschung vor und du kannst meines Wissens nach das Geld zu 100% zurückverlangen.
Wenn das Kleid offensichtlich geändert wurde und vorallem einen sichtbaren Fleck hat, kannst du von dem Kaufvertrag zurücktreten.
Mach dich am besten bei einem Anwalt schlau und fordere dein Geld mit Hilfe eines Anwaltes zurück.