Hinterzieht man automatisch Steuern wenn der Exporteur einen zu niedrigen Wert deklariert?
Ich habe eine Frage. Ich weiß dass es Praxis bei vielen Exporteuren aus dem asiatischen Raum ist, Exportsendungen als "Gift" und mit einem niedrigen Warenwert zu deklarieren.
Nehmen wir nun folgendes an: Person A kauft Socken für 120€ aus China. Der Versender deklariert den Wert auf 25$, wodurch die Ware aufgrund des niedrigen Warenwertes zoll und EinfuhrUST frei wäre. Der Zollbeamte schätzt den deklarierten Wert als wahr ein und lässt das Paket zum Adressaten weiterleiten.
Bis jetzt hat Person A noch kein Rechtsvergehen gemacht, da Person A ja nicht wusste dass der Wert so niedrig deklariert wurde. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, müsste Person A nun eine Nachverzollung unternehmen? Ist das richtig?
2 Antworten
Problematisch wäre es nur, wenn Sie dem Exporteur angegeben haben was er angeben soll. Dann sind Sie der Dumme. Ansonsten haben Sie selbst ja nix verbotenes gemacht. Falls Sie Post vom Zoll bekommen, müssen sie natürlich wahrheitsgemäß antworten und evtl. Belege beibringen was Sie gezahlt haben. Die Versandkosten werden übrigens in der Regel zum Warenwert hinzugerechnet. Manchmal macht der Zoll Stichproben und versuchen ganz genau zu ermitteln, kommt aber eher selten vor.
Danke für die Antwort. Das klingt logisch, aber ein richtiger Saubermann wäre man dabei erst,wenn man dem Zollamt nachträglich Bescheid geben würde. Das wird zwar in der Praxis fast keiner machen aber naja ^^
um auf der rechtlich sicheren seite zu stehen reicht es in der regel sich dumm und stur zu stellen
so siehts aus :D