Hin- und Her-Dauerauftrag als monatlicher Eingang auf Konto gültig?
Mein Girokonto Y wäre fast kostenlos, wenn jeden Monat eine Summe X darauf eingeht. Nun habe ich mir überlegt, dass ich doch einfach jeden Monat die Summe X vom Konto Z auf das Girokonto Y überweisen könnte und kurz danach (alles per Dauerauftrag) wieder die Summe X zurück von Y auf Z, um es im nächsten Monat zu wiederholen.
Ist so etwas gestattet bzw wird darauf geachtet von den Banken? Wenn ich persönlich nachfrage, werden die mir das sicher untersagen wollen ^^ Bis jetzt wirkt es auf mich als wäre das ein legitimes Schlupfloch.
4 Antworten
Es ist erlaubt, nur kostet jede Überweisung Geld, das rechnet sich nicht
Schau in die Preistafel Deiner Bank
Guck doch auf deine Kontoauszüge
Das hängt davon ab, ob die jeweilige Bank nur einen Zahlungseingang in einer bestimmten Höhe erwartet oder ob ausdrücklich ein Gehaltseingang o.ä. verlangt wird.
Schau in die AGB
Wenn die Bank Y die Postbank sein sollte, dann kannst Du sicher sein, daß so etwas unbeanstandet durchgehen wird. Mir ist aus dem persönlichen Umfeld ein vergleichbarer Fall bekannt. Ist nie beanstandet worden.
Andere Banken mögen da genauer hinsehen. Insbesondere bei Sparkassen und Volksbanken wäre ich vorsichtig. Da vertreiben sich manche Angestellte Leerlaufzeiten indem sie in Kundenkonten schnüffeln. Selbst wenn dazu in den AGB dazu nichts steht würde das beanstandet und mit Kontokündigung gedroht werden.
So allgemein kann man dazu deshalb nichts sagen.
Hä, seit wann kosten überweisungen geld?!