Hilfe zu Willhaben?
Hallo!
Ich bitte um ernste Antworten es ist ziemlich wichtig.
Ein Freund von mir hat einen Antiken Säbel auf Willhaben im Marketplace zum verkauf bereitgestellt. Es gab einen Interessenten der einen Preis bietete und er hat auch das Geld Überwiesen, aber mein Freund wollte warten bis das Geld angekommen war, bis er die Ware versendete. Das Geld des Käufers war noch nicht auf seinem Konto und dann kam noch ein Interessent der es persönlich abholen wollte und such das doppelte zahlen wollte. Mein Freund nahm dieses Angebot natürlich an. Der zweite Käufe holte es dann am Morgen ab (Das Geld des ersten Käufers war noch nicht auf seinem Konto zu diesem Zeitpunkt) Er hielt Absprache mit dem ersten Käufer und überwies auch sein Geld sofort wieder zurück an ihn. Aber der erste Käufer drehte dann komplett durch und wollte Anzeige erstatten da er dies für Betrug hielt.
Es kam niemand zu Schaden und der erste Interessent bekam auch in der selben Stunde sein Geld zurück. Mein Freund weiß jetzt nicht was er tun soll, wenn es wirklich zur Anzeige kommt.
PS: Dies passierte in Österreich.
Bitte um eure Hilfe lg
3 Antworten
Der erste Käufer ist vollkommen im Recht. Er hat einen gültigen Vertrag, und wenn er den irgendwie beweisen kann, dann hat Dein Freund ein Problem. Denn der erste Käufer kann auf Erfüllung klagen.
Keine Ahnung, was der Säbel gekostet hat, aber allein die Gerichts- und Anwaltskosten dürften darüber liegen.
Und dann kommt natürlich noch die Erfüllung. Die ist in dem Moment möglicherweise unmöglich. Dann kann er nach § 280 BGB (Achtung, das ist Deutschland, aber ich denke, das wird in Österreich nicht viel anders sein) Schadenersatz verlangen. Wie hoch der ist, kann man nicht so aus dem Stehgreif sagen. Wenn es ein anderes Objekt gibt, dann könnte es sich an dem Preis orientieren.
Es gab einen Interessenten der einen Preis bot und er hat auch das Geld Überwiesen
Also haben sich beide darauf geeinigt, dass zu diesem Preis das Teil verkauft wird? Dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, den dein Freund zu erfüllen hat. Selbst wenn eine Minute später Dagobert Duck seinen gesamten Geldspeicher bietet.
Den Straftatbestand des Betrugs sehe ich nicht als erfüllt, das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.
So wäre zumindest die Rechtslage in Deutschland.
Wenn das Geld wieder restlos zurück überwiesen wurde, gibt es kein Problem. Dann kann man nicht von Betrug reden.
gibt es kein Problem
Wie kommst Du dadrauf? Hier wurde ein Vertrag nicht erfüllt.