Hilfe es geht um ein Gewerbe, was wir anmelden möchten kann bitte jemand helfen?
Hallo,
Mein Mann und ich wollen ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich um den Verkauf von Shabby Artikel. Da Lack im Spiel ist und mein Mann kein Malermeister aber dafür Maler / Lackierer ist, ist es trotzdem nicht möglich dieses Gewerbe anzumelden. (laut Handwerkskammer) Ich bin zutiefst enttäuscht und mein Traum scheint zu platzen. Gibt es keine andere Möglichkeit dieses Gewerbe anzumelden ?
Ich bin ein totaler Neuling und so ziemlich ohne Erfahrung. Ich möchte alles richtig machen und bei der Anmeldung soll alles funktionieren. Kann mir jemand helfen? Ich möchte das dieser Traum zur Wirklichkeit wird und nicht nur ein Traum bleibt.... Etwas selbständiges zu machen...was mir endlich spaß macht.
Ich hoffe so sehr auf hilfreiche antworten! Lieben dank im Voraus!
4 Antworten
Die Handwerkskammer sollte sich eigentlich gar nicht für Deinen Trödelmarkt bzw. An- & Verkauf interessieren.
Du sollst ja auch Deine Artikel nicht öffentlich in einer Werkstatt 'shabby' machen, sondern in Deiner Garage, im Keller, in einer Halle oder sonstwo. Das geht doch niemanden etwas an.
Weshalb solltest Du denn wem beweisen müssen, wer die Möbelstücke lackiert oder nicht lackiert hat?
die Handwerkskammer hat jederzeit das Recht zu prüfen .....
und auch, wer mit wem zusammenarbeitet ...
und wenn keine Rechnungen eines Lackieres vorgelegt werden können .....
gibt es Strafzahlungen durch die Handwerkskammer und ein Gewerbeverbot
hmm.... jetzt weiss ich nicht mehr weiter :(
Kann ich verstehen. Mir persönlich wäre es aber egal - das darfst Du bitte nur nicht als offiziellen Ratschlag verstehen. Aber ich sehe da einfach keinen Verstoss gegen irgendetwas. Vielleicht liege ich auch komplett daneben, das ist natürlich möglich.
danke...
Hi,
besteht keine Möglichkeit, dass ihr jemanden ins Gewerbe holt, der den Meisterbrief hat?
Ansonsten könnte euch ein Fachanwalt bei diesem Problem etwas besser beraten und Lösungswege finden.
LG
LEIDER NEIN ! :( sonst wäre das ja erledigt..
Eine Möglichkeit gibt es noch... Da ihr die Sachen mit Lack "verarbeitet" und demnach jedes Stück ein "Unikat" quasi ist - könnte das eventuell als "Freischaffende Künstler-Tätigkeit" durchgehen.
Die Voraussetzungen diesbezüglich kenne ich nicht, da müsstest Du Dich aber nochmal informieren, ob das möglich wäre.
LG
Danke !!!! das werde ich natürlich versuchen!
Gerne, nichts zu danken. Vorher etwas einlesen über die Thematik, ob die Voraussetzungen gegeben sind und sollten die Voraussetzungen gegeben sein - dann könnte man das machen.
LG
Ich hoffe es so sehr! danke sehr!
Ach was, die Handwerkskammer hat damit überhaupt nichts zu tun. Ihr wollt doch einen Handel und keinen Handwerksbetrieb aufziehen.
Selbstgemachte Gegenstände darf man ohne weiteres verkaufen, auch wenn zur Herstellung unter Umständen handwerkliche Kenntnisse erforderlich sein sollten.
Was Ihr halt nicht dürft, ist einen Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks eröffnen, wenn Dein Mann keinen Meisterbrief in diesem Handwerk hat.
wir wollen diese möbel Stücke ja vollflächig streichen .. nicht nur ein bisschien hier und da... verstehst was ich mein? vll erkläre ich alles zu undeutlich?
doch wir möchte die ja lackieren .. also das alte verschönern?
Hm.. so wurde mir das in der Handwerkskammer gesagt, dass man dafür einen Meister benötigt da es sich um 'selbst' lackierte Sachen handelt...jetzt bin ich skeptisch...
Ich bin da ganz bei VisionDativ (alleine schon wegen seines Usernamens).
Du stellst doch keine Möbel her, sondern besorgst Dir Flohmarktware und sorgst dafür, dass sie noch gebrauchter aussehen.
Einige Antiquitätenhändler kaufen sich eben ein 1000-Liter-Fass Möbelpolitur, damit die Möbel glänzen und Du nur 2 Liter Beize, etwas Schleifpapier und einen Hammer, weil Dir das Zeug einfach zu neu aussieht. Und glaub mal nicht, dass sich die Handwerkskammer für die Möbelpolitur des Antiquitätenhändlers interessiert.
wir haben vor alte antike Möbel weiß zu lackieren. und nicht die Möbel weiterhin abzubeizen damit sie noch gebrauchter aussehen. wir wollen diese Möbel aufpimpen und zum Unikat machen!
Nach meinem Verständnis eigentlich egal, was Ihr da macht. Ihr handelt mit Möbeln und betreibt keine Lackierei. Kann aber schon sein, dass da irgendwelche Umweltauflagen erfüllt werden müssen, wenn man eine Lackiererei anmeldet. Würde ich bloss nicht machen. Vielleicht ist das mein Gedankenfehler.
Für den Verkauf von Alltagsgegenständen braucht man doch keinen Meisterbrief. Das geht doch ganz einfach über "Handel mit Trendartikel" zum Beispiel.
Danke für die schnelle antwort.
Mir wurde das so erklärt, dass wenn jemand von der Handwerkskammer erfährt dass wir die Sachen selbst lackieren kann es richtig teuer sein.
Aber es kann doch nicht sein, dass man seinen wunsch nicht erfüllen kann! Einen meister zu machen kostet doch soooo viel....
um genau zu sein es handelt sich um einen an und verkauf. Wir wollen günstig privat einkaufen z.b. alte antik Möbel - die in shabby chic stil umlackieren und weiter verkaufen.
das wäre ja kreative Gestaltung und somit sogar freiberuflich möglich: Hier steht was dazu:
http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Moebeldesigner-inkl-Tischlerarbeiten-freiberufliche-Taetigkeit.html
Also würde das theoretisch gehen?
ich hab jetzt das rauslesen können:
Der "Königsweg" wäre der Freie Beruf: Wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit nicht im Handwerk, sondern in Kunst und Design liegt, kann ein Freier Beruf vorliegen. Hierbei handelt es sich um künstlerische Tätigkeiten, deren Arbeitsergebnisse einen praktischen Nützlichkeits- bzw. Gebrauchszweck aufweisen können (z.B. Möbeldesigner mit der Umsetzung von eigenen Entwürfen in Einzelstücken oder Kleinstserien). Diese Tätigkeit muss auf einer eigenschöpferischen Leistung beruhen, in denen eine "individuelle Anschauungsweise" zum Ausdruck kommt. Dabei muss eine "gewisse künstlerische Gestaltungshöhe" erreicht werden. Ein gewerblicher Verwendungszweck schließt die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit dann nicht aus, wenn der Kunstwert den Gebrauchswert übersteigt. Dies kann bei Designermöbeln durchaus der Fall sein. Eigenschöpfungen können auf allgemeinen Vorgaben von Auftraggebern beruhen, müssen laut Rechtsprechung aber in der künstlerischen Umsetzung durch den Designer gestaltet sein.
also wenn ich etwas selbst 'designe' und einen Unikat draus mache brauch ich keinen meister ?
das ist der Ansatz, den Du weiter verfolgen kannst um Klarheit zu erlangen. Es macht sicher Sinn sich mit Freiberuflern aus der Branche auszutauschen und vielleicht auch mal einen Fachanwalt zu befragen. Du meldest dann keine gewerbliche Tätigkeit im Gewerbeamt, sondern eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an.
Sorry, aber das ist doch Quatsch ! Egal ob man exklusive Kleidung, teuren Schmuck oder Möbel designt.... Es ist und bleibt Gewerbe ! Da spielt es auch keine Rolle, ob man ein Unikat anfertigt.
Der oben beschriebene Königsweg wurde so vom Bundesministerium für Wirtschaft publiziert. Als Quatsch würde ich das dann eher nicht bezeichnen.
Bundesministerium für Wirtschaft publiziert
Die Fundstelle würde mich interessieren, weil das der ständigen Kommentierung und Rechtsprechung zu § 6 GewO widerspricht.
Danke schön für die Antwort. Aber wie beweise ich das, dass diese Artikel nicht von uns lackiert wurden sind?
Wir haben eine große Angst vor den Konsequenzen, die dannach kommen wenn alles nicht rechtlich ist...