Hilfe es geht um ein Gewerbe, was wir anmelden möchten kann bitte jemand helfen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Handwerkskammer sollte sich eigentlich gar nicht für Deinen Trödelmarkt bzw. An- & Verkauf interessieren.
Du sollst ja auch Deine Artikel nicht öffentlich in einer Werkstatt 'shabby' machen, sondern in Deiner Garage, im Keller, in einer Halle oder sonstwo. Das geht doch niemanden etwas an.

lauragre1993 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 19:57

Danke schön für die Antwort. Aber wie beweise ich das, dass diese Artikel nicht von uns lackiert wurden sind?
Wir haben eine große Angst vor den Konsequenzen, die dannach kommen wenn alles nicht rechtlich ist...

godlikegenius  14.01.2017, 19:58
@lauragre1993

Weshalb solltest Du denn wem beweisen müssen, wer die Möbelstücke lackiert oder nicht lackiert hat?

wurzlsepp668  14.01.2017, 20:01
@godlikegenius

die Handwerkskammer hat jederzeit das Recht zu prüfen .....

und auch, wer mit wem zusammenarbeitet ...

und wenn keine Rechnungen eines Lackieres vorgelegt werden können .....

gibt es Strafzahlungen durch die Handwerkskammer und ein Gewerbeverbot

lauragre1993 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 20:05
@wurzlsepp668

hmm.... jetzt weiss ich nicht mehr weiter :(

godlikegenius  14.01.2017, 20:11
@lauragre1993

Kann ich verstehen. Mir persönlich wäre es aber egal - das darfst Du bitte nur nicht als offiziellen Ratschlag verstehen. Aber ich sehe da einfach keinen Verstoss gegen irgendetwas. Vielleicht liege ich auch komplett daneben, das ist natürlich möglich.

Hi,

besteht keine Möglichkeit, dass ihr jemanden ins Gewerbe holt, der den Meisterbrief hat?

Ansonsten könnte euch ein Fachanwalt bei diesem Problem etwas besser beraten und Lösungswege finden.

LG


lauragre1993 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 19:57

LEIDER NEIN ! :( sonst wäre das ja erledigt..

Cclass22  14.01.2017, 19:58
@lauragre1993

Eine Möglichkeit gibt es noch... Da ihr die Sachen mit Lack "verarbeitet" und demnach jedes Stück ein "Unikat" quasi ist - könnte das eventuell als "Freischaffende Künstler-Tätigkeit" durchgehen.

Die Voraussetzungen diesbezüglich kenne ich nicht, da müsstest Du Dich aber nochmal informieren, ob das möglich wäre.

LG

lauragre1993 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 20:01
@Cclass22

Danke !!!! das werde ich natürlich versuchen!

Cclass22  14.01.2017, 20:02
@lauragre1993

Gerne, nichts zu danken. Vorher etwas einlesen über die Thematik, ob die Voraussetzungen gegeben sind und sollten die Voraussetzungen gegeben sein - dann könnte man das machen.

LG

lauragre1993 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 20:03
@Cclass22

Ich hoffe es so sehr! danke sehr!

Ach was, die Handwerkskammer hat damit überhaupt nichts zu tun. Ihr wollt doch einen Handel und keinen Handwerksbetrieb aufziehen.

Selbstgemachte Gegenstände darf man ohne weiteres verkaufen, auch wenn zur Herstellung unter Umständen handwerkliche Kenntnisse erforderlich sein sollten.

Was Ihr halt nicht dürft, ist einen Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks eröffnen, wenn Dein Mann keinen Meisterbrief in diesem Handwerk hat.

lauragre1993 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 22:39

wir wollen diese möbel Stücke ja vollflächig streichen .. nicht nur ein bisschien hier und da... verstehst was ich mein? vll erkläre ich alles zu undeutlich?

lauragre1993 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 22:37

doch wir möchte die ja lackieren .. also das alte verschönern?

lauragre1993 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 19:58

Hm.. so wurde mir das in der Handwerkskammer gesagt, dass man dafür einen Meister benötigt da es sich um 'selbst' lackierte Sachen handelt...jetzt bin ich skeptisch...

godlikegenius  14.01.2017, 20:15
@lauragre1993

Ich bin da ganz bei VisionDativ (alleine schon wegen seines Usernamens).
Du stellst doch keine Möbel her, sondern besorgst Dir Flohmarktware und sorgst dafür, dass sie noch gebrauchter aussehen. 

Einige Antiquitätenhändler kaufen sich eben ein 1000-Liter-Fass Möbelpolitur, damit die Möbel glänzen und Du nur 2 Liter Beize, etwas Schleifpapier und einen Hammer, weil Dir das Zeug einfach zu neu aussieht. Und glaub mal nicht, dass sich die Handwerkskammer für die Möbelpolitur des Antiquitätenhändlers interessiert.

lauragre1993 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 20:20
@godlikegenius

wir haben vor alte antike Möbel weiß zu lackieren. und nicht die Möbel weiterhin abzubeizen damit sie noch gebrauchter aussehen. wir wollen diese Möbel aufpimpen und zum Unikat machen!

godlikegenius  14.01.2017, 20:33
@lauragre1993

Nach meinem Verständnis eigentlich egal, was Ihr da macht. Ihr handelt mit Möbeln und betreibt keine Lackierei. Kann aber schon sein, dass da irgendwelche Umweltauflagen erfüllt werden müssen, wenn man eine Lackiererei anmeldet. Würde ich bloss nicht machen. Vielleicht ist das mein Gedankenfehler.

Für den Verkauf von Alltagsgegenständen braucht man doch keinen Meisterbrief. Das geht doch ganz einfach über "Handel mit Trendartikel" zum Beispiel.

lauragre1993 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 19:54

Danke für die schnelle antwort.
Mir wurde das so erklärt, dass wenn jemand von der Handwerkskammer erfährt dass wir die Sachen selbst lackieren kann es richtig teuer sein.
Aber es kann doch nicht sein, dass man seinen wunsch nicht erfüllen kann! Einen meister zu machen kostet doch soooo viel....

um genau zu sein es handelt sich um einen an und verkauf. Wir wollen günstig privat einkaufen z.b. alte antik Möbel - die in shabby chic stil umlackieren und weiter verkaufen.

lauragre1993 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 20:12
@wuehltischler

Also würde das theoretisch gehen?

ich hab jetzt das rauslesen können:

Der "Königsweg" wäre der Freie Beruf: Wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit nicht im Handwerk, sondern in Kunst und Design liegt, kann ein Freier Beruf vorliegen. Hierbei handelt es sich um künstlerische Tätigkeiten, deren Arbeitsergebnisse einen praktischen Nützlichkeits- bzw. Gebrauchszweck aufweisen können (z.B. Möbeldesigner mit der Umsetzung von eigenen Entwürfen in Einzelstücken oder Kleinstserien). Diese Tätigkeit muss auf einer eigenschöpferischen Leistung beruhen, in denen eine "individuelle Anschauungsweise" zum Ausdruck kommt. Dabei muss eine "gewisse künstlerische Gestaltungshöhe" erreicht werden. Ein gewerblicher Verwendungszweck schließt die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit dann nicht aus, wenn der Kunstwert den Gebrauchswert übersteigt. Dies kann bei Designermöbeln durchaus der Fall sein. Eigenschöpfungen können auf allgemeinen Vorgaben von Auftraggebern beruhen, müssen laut Rechtsprechung aber in der künstlerischen Umsetzung durch den Designer gestaltet sein. 

also wenn ich etwas selbst 'designe' und einen Unikat draus mache brauch ich keinen meister ?

wuehltischler  14.01.2017, 20:18
@lauragre1993

das ist der Ansatz, den Du weiter verfolgen kannst um Klarheit zu erlangen. Es macht sicher Sinn sich mit Freiberuflern aus der Branche auszutauschen und vielleicht auch mal einen Fachanwalt zu befragen. Du meldest dann keine gewerbliche Tätigkeit im Gewerbeamt, sondern eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an. 

Geochelone  14.01.2017, 23:26
@lauragre1993

Sorry, aber das ist doch Quatsch ! Egal ob man exklusive Kleidung, teuren Schmuck oder Möbel designt.... Es ist und bleibt Gewerbe ! Da spielt es auch keine Rolle, ob man ein Unikat anfertigt.

wuehltischler  15.01.2017, 02:15
@Geochelone

Der oben beschriebene Königsweg wurde so vom Bundesministerium für Wirtschaft publiziert. Als Quatsch würde ich das dann eher nicht bezeichnen.

Geochelone  15.01.2017, 10:03
@wuehltischler

Bundesministerium für Wirtschaft publiziert

Die Fundstelle würde mich interessieren, weil das der ständigen Kommentierung und Rechtsprechung zu § 6 GewO widerspricht.