Herkömmliches Feuerwerk an Silvester im Wohngebiet?

6 Antworten

Feierwerk ist ab 1800 erlaubt, wenn die Teile legal sind, mußte halt so machen das nichts beschädigt wird.

Mit dem filmen ist das sone Sache, wenn sie Doch im Moment einer Straftat filmt könntest Du Probleme kriegen

Fine17 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 01:57

Wir haben keine Straftat begangen und sind sogar dieses jahr statt vorm Haus hinterm Haus gestanden damit sie uns in ruhe lässt und sie ist uns hinter her gelaufen um die Fotos zu machen 

Petwr  02.01.2017, 00:36
@Fine17

Wenn sie hinterher gelaufen ist zum fotografieren dann hat sie sich wohl strafbar gemacht, anzeigen

Also bei uns ist es überall erlaubt aber das ist von Gemeinde zu Gemeinde andersm

Ihr gebt euch beide nichts im "ähm joa - sein"... Muss man das neue Jahr wirklich gleich schon mit Streit und Gezeter anfangen? 

Fine17 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 02:04

Nein genau deswegen habe ich es so ausgedrückt weil ich keine Lust habe mich weiter aufzuregen wegen dieser Frau 

Deswegen werd ich morgen eh bei der Polizei eine Anzeige wegen Eingriffs in den persönlichen Lebensraum durch Bildaufnahme machen.

das wird nichts bringen die Polizei interessiert das nicht weil es nicht strafbar ist. Du kannst auf unterlassung Klagen mit einem Anwalt...

Fine17 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 03:40

Es ist definitiv strafbar. Muss bei meinem Studium Vorlesungen aus anderen Studiengängen belegen und bei jura haben wir da erst so einen Fall mit Fotos oder Einwilligung durchgenommen

wickedsick05  01.01.2017, 03:52
@Fine17

nein. erstmal muss du darauf erkennbar sein dass du überhaupt erstmal ein Recht am Bild besitzt. Hast du die Fotos gesehen? waren sie scharf bei dunkelheit? eher unwahrscheinlich... zudem wurdest du nicht in deiner Wohnung oder bei peinlichen Posen abgelichtet somit fällt auch § 201a weg. Sie hat die Fotos nicht veröffentlicht somit hat sie sich nicht strafbar nach § 22 gemacht.

Was soll denn für eine Strafe drohen? Gefängnis? Geldstrafe?

nenn doch mal das Gesetz wo das steht?

dies trifft nicht zu:

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

und das auch nicht weil du dich auf der Straße befandest und nicht in deiner Wohnung:

https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

wickedsick05  01.01.2017, 04:11
@wickedsick05

Die wichtigsten, strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzdelikte:

strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzdelikte: Verbreitung oder öffentliches zur Schau stellen eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten, §§ 22,23 Kunsturhebergesetz

https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/strafrechtliche-persoenlichkeitsrechtsdelikte-sind-verletzungen-des-persoenlichkeitsrechts-strafbar/

es wird also ERST dann Strafrechtlich von der Polizei verfolgt wenn sie es veröffentlicht hat also z.b. auf Facebook postet und DU darauf zu erkennen bist DANN verletzt sie deine Persöhnlichkeitsrechte. Es kann ja auch sein sie will dir nur angst machen und löscht die Fotos wieder oder lagert sie im Keller wo kein anderer zugriff hat dann hat sie es auch keinen dritten zugänglich gemacht dann ist NICHTS passiert... keine Straftat.

Nur dann, wenn die Aufnahmen in einer Privatwohnung, einer Umkleidekabine u.ä. gemacht werden. Dann wäre es eine Verletzung des höchstpersönlichen Geheimnisbereichs und damit strafbar

In allen anderen Fällen ist eine Strafbarkeit nur bei einer
Veröffentlichung der BIlder gegeben. Und Du kannst auch nicht
untersagen, daß Du fotografiert wirst.

https://www.gutefrage.net/frage/anzeige-machen-wenn-jemand-unerlaubt-fotos-von-mir-macht

warst du Nakt auf der Straße? dann hättest du dich aber auch Strafbar gemacht den in der öffentlichkeit darf man nicht nakt rumrennen...

Nein, das stimmt vermutlich nicht.

Frag einfach bei der Polizei nach, aber nicht morgen, die sind bestimmt genervt, warte bis zum Anfang nächster Woche

Fine17 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 02:00

Ja das dachte ich mir auch deswegen wollte ich erst morgen und nicht jetzt gleich sofort obwohl sie sich mit uns auch noch direkt und mit zwei anderen nachbarn angelegt hat, dann mach ich es wohl vielleicht doch erst nächste Woche zeugen gibt es ja mehr als genug