Heizung wird nicht Warm, Vermieter ignoriert
Hallo, folgendes Probllem, seit Wochen reagiert der Vermieter (LEG NRW) nicht auf meine Beschwerde bezüglich der Heizung in einem der Zimmer (Hochhaus, 8 Stock). Zich AB-Nachrichten hinterlassen, wenn man jemanden Erreich in der zentrale versprechen die, dass ein Handwerker sich Zeitnah mit uns in verbindung setzt, was aber nie passierte. Dazu zwei Fragen: Zur Heizung: Wurde entlüftet. Nachdem man durch das Entlüftungventil das kalte Wasser ablässt, kommt warmes Wasser von oben rein und es wird warm. Doch schon bald wird es wieder kalt, bis mann wieder das Wasser ablässt. Sprich die Wasserzirkulation geht nicht. Am Thermostat kann es ja nicht liegen, oder? Dieser ist relativ neu. Kann man das vielleicht selber was machen, da ja der Vermieter sich nicht schert? ZUm Vermieter: Ich habe nach den zich Anrufen und co. einen Brief geschickt, per Einschreiben, dass wenn innerhalb von 14 Tagen nichts tut, werde ich die entsprechen Miete mindern. 2 Wochen um, nix. Ich bin doch im recht, wenn die dann die Meiete reduziere, bzw. Handwerker-Kosten damit verrechne, oder? Oder kann ich noch was tun, bevor ich dann es wirklich tuhe? Danke))
6 Antworten
Hallo,
mietminderung wäre hier angebracht, die höhe ist wohl davon abhängig wie das zimmer genutzt wird bzw auch wie sich die temperaturen dort entwickeln.. ich würde mich da sicher an einen anwalt wenden bzw ein beratungsgespräch in einem der vielen wohnvereine aufsuchen... nicht dass du das reparieren lässt und dir dann kein cent erstattet wird
Du musst dem Vermieter SCHRIFTLICH einen Termin setzen. Bei Verstreichen kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und dann die Rechnung mit der Miete verrechnen. Darauf solltest du in dem Abmahnungsschreiben hinweisen "Vorwegnahme"
Im Rücklauf ist i.d.R. ja auch noch ein Ventil, vielleicht ist da was zu...
Ob Du die Miete mindern kannst, kann hier niemand beurteilen. Für eine Mietminderung kommt es nicht darauf an, ob eine Heizkörper nicht funktioniert, sondern inwieweit dadurch die Benutzbarkeit der Wohnung eingeschränkt wird...
Handwerkerkosten kannst Du nur verrechnen, wenn Du das vorher mit Fristsetzung ankündigst, also den Vermieter formal korrekt abmahnst...
Der Vermieter ist verpflichtet die Heizung instand zu setzen. Nach Ablauf einer Frist, die Du ihm gesetzt hast, kannst Du die Miete mindern. Bedenke aber, dass die Minderung in Relation stehen muß. Nicht einfach um die Hälfte kürzen oder so. Erkundige Dich ggf. bei einem Mieterverein.
Ich würde keinen Handwerker beauftragen. Wenn du Pech hast bleibst du auf den Kosten sitzen. Mietminderung ist ok, warte mal ab ob sich darauf hin was tut. Ansonsten mal beim Mieterschutzbund Hilfe holen.
Manche Mühlen mahlen langsamer als 2 Wochen.
er wird sich melden sobalt er ein brief vom mieterschutzbund erhält glaub mir das macht druck dann muss er sich melden
okay
Du hast die Frage aber schon komplett gelesen, oder?