Heizung ablesen - nicht anwesend
Hallo,
bei mir hängt seit heute ein Zettel an der Haustür, dass der Mensch zum Heizungablesen kommt (am Vormittag....). Falls man nicht zuhause ist, gibt es einen Sammelersatztermin, der dann bekanntgegeben wird. Soweit ich das jetzt schon einschätzen kann, wird dieser wieder am Vormittag unter der Woche sein. Für einen individuellen Ablesetermin wird hier eine Anfahrtspauschale fällig. Als arbeitende Bevölkerung ist ein Ablesetermin am Vormittag aber eine Zumutung und ich habe auch keine Lust mir wegen 2 Minuten nen Tag Urlaub zu nehmen.
Ich habe auch schon gehört, dass der Verbrauch einfach geschätzt wird, wenn ich auch beim zweiten Termin nicht anwesend bin. Ist es überhaupt zulässig, dass mir einfach gesagt wird, wann ich zuhause zu sein habe? Gibts es dazu ein Gesetz / AGB etc? Ich könnte für den Arbeitsausfall ja auch eine Entschädigung verlangen. Da ich seit meinem Einzug die Heizkörper kein einziges mal aufgedreht hab, muss auch nichts ausgewechselt werden (Röhrchen etc.) und ich könnte den Ablesestand auch einfach so übermitteln oder ein Foto schicken. Wollen sie aber nicht.
Was habe ich für Möglichkeiten? Nachbarn kenne ich nicht und hab auch sonst keinen, der da Zeit hätte.
6 Antworten
Die Ablesung ist schon im Interesse des Mieters und das sollte man schon absichern, gibt es nicht einen Menschen des Vertrauens, dem man den Schlüssel anvertrauen kann. Ansonsten ist das Schätzen für die Abrechnung der Abrechnungsfirma berechtigt, fällt aber meist zu Ungunsten des Mieters aus.
Ja, es ist rechtens, den Verbrauch zu schätzen, wenn man nicht ablesen kann.
Gib den Schlüssel doch einfach einem Nachbarn, das wird in dem Haus, das ich verwalte, auch so gehandhabt.
Anrufen und nachfragen?!
es gibt eine Hausordnung in der das geregelt ist, wie du die einhalten kannst ist ganz alleine dein Problem
Kannst Du Dich nicht mit Deinem Arbeitgeber arrangieren und ihn bitten Dir einen halben Tag frei zu geben?Oder den Hausmeister bitten,daß er zum Ablesen mit in Deine Wohnung geht?