Heizkosten in Nebenkostenabrechnung aber keine Heizung?

3 Antworten

Das sollte in deinem Mietvertrag drin stehen, weil dort die gegenseitigen Leistungen definiert werden. Dazu gehören auch die umlagefähigen Nebenkostenpositionen. Wenn in deinem Mietvertrag eine Umlage von Heizkosten nicht enthalten ist, brauchst du auch keine zu zahlen. Falls die Umlage dort vereinbart ist, sollten dort auch die Abrechnungsmaßstäbe für die geltend gemachten Grundkosten drin stehen.

albatros  12.10.2016, 02:18

Wenn keine Heizung existiert, dürfen auch keine Grundkosten berechnet werden.

marcussummer  12.10.2016, 17:34
@albatros

Außerhalb des Wohnraummietrechts (wir sprechen über einen Lagerraum!) gelten etwas andere Regeln... Und die Umlage von Grundkosten erfolgt ja gerade aus dem Grunde, dass die nicht beheizten Räume eines Hauses von der Passivheizung durch andere Nutzer profitieren.

Heizkosten dürfen nur berechnet werden, wenn die Möglichkeit der Beheizung gegeben ist, egal ob genutzt oder nicht.

Betriebskosten (dazu zählen Heizkosten) dürfen nur berechnet werden, wenn diese tatsächlich entstanden sind.

Du darfst diese Kostenpostion ruhig von einer evtl. Nachzahlung in Abzug bringen, da inhaltlicher Fehler.

Gegen die Abrechnung schriftl. per Einwurfeinschreiben Einspruch einlegen und entsprechend begründen.

Was genau steht im Mietvertrag zu Heizkosten?

Gewerberäume  sind vom Mietrecht ausgenommen. Da gilt was vertraglich vereinbart wurde.