Heckenschnitt/ Grünschnitt von Büschen wer muss entsorgen?
Unser Nachbar schneidet unsere Büsche, die durch den Zaun wachsen immer selber und das seit Jahren, ohne Bescheid zu geben. Nun meine Frage: Wer muss den Grünschnitt entsorgen. Hat letzten wieder geschnitten und auf unserer Seite einen Busch mit gekürzt und diesen bei uns liegen lassen. Habe die Zweige zu ihm rüber geworfen, bin der Meinung, dass er dafür zuständig ist, ihn selber zu entsorgen, da er uns nicht Bescheid gibt, dass die Zweige zu lang sind und in der Einfahrt stören.
Wohnen in Sachsen-Anhalt/Deutschland.
2 Antworten
Also, in Österreich ist die Situation folgende:
"
Obst, das auf überhängenden Ästen wächst, darf gepflückt werden.
Die Eigentümerin/der Eigentümer selbst hat grundsätzlich keine Verpflichtung, über die Grenze hängende Äste, über die Grenze wachsende Wurzeln etc. zurückzuschneiden.
Äste, die über die Grundstücksgrenze wachsen, dürfen jedoch von derjenigen/demjenigen, auf deren/dessen Grundstück sie ragen, selbst geschnitten werden ("Überhangsrecht"). Dies erfolgt grundsätzlich auf eigene Kosten. Ausnahme: Bei drohender Gefahr, z.B. morsche Äste, die herabfallen könnten, trägt die Baumeigentümerin/der Baumeigentümer die Hälfte der Kosten.
Die Entfernung von Wurzeln und Ästen muss fachgerecht erfolgen. Die Pflanze muss geschont werden.
Bäume auf GrundstücksgrenzenEigentümerin/Eigentümer
eines Baumes ist diejenige/derjenige, aus deren/dessen Boden der Stamm
des Baumes ragt. Bäume, deren Stamm sich auf der Grenze von Grundstücken
befindet ("Grenzbaum"), stehen im Miteigentum
der Nachbarinnen/Nachbarn. Eine Miteigentümerin/ein Miteigentümer darf
den Baum nicht ohne Einverständnis der/des anderen fällen lassen.
"
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/319/Seite.3190040.html
siehe auch:
https://www.wikiwand.com/de/%C3%9Cberhang_(Nachbarrecht)
Denksportaufgabe!
Im Wikipediaartikel ist Österreich und Deutschland aufgelistet.
Daher: Wiki-Information minus Help.GV.at < ~ Situation in Deutschland ;-)
Außerdem: SO verschieden sind die einzelnen Rechtslagen gar nicht, es liegt an der Formulierung und vll. an Details.
lG
So verschieden sind sie nicht, aber doch verschieden genug, um damit ordentlich einfahren zu können. Du zitierst ja auch nur den österreichischen Link in der Antwort, ich wollte darauf aufmerksam machen, dass das nicht gleich sein muss.
Den zweiten Link habe ich übersehen, wenn dann da das Gleiche drinsteht und der gut recherchiert und aktuell ist, passt es ja. Auch wenn ich kein Fan von übermäßiger Wikipediakritik bin, sollte man da die Quellen überprüfen. Ich gehe mal davon aus, dass du das gemacht hast, bevor du es gepostet hast :)
Ich würde auch sagen, dass er das zu entsorgen hat. Die rechtliche Grundlage wäre aber wohl hilfreich... bist du in Deutschland?
Ja, in Deutschland (Sachsen-Anhalt).
Ok sorry, da kenne ich mich dann nicht aus :/
Das Problem dabei ist, dass die Fragestellerin in Deutschland ist, da könnte das anders sein.