Altglas Entsorgung am Feiertag. Mit was müsste ich rechnen?

3 Antworten

Hier geht es ja in erster Linie um die Lärmbelästigung, Da diese in deinem Fall ausgeschlossen wird, kannst du keinesfalls für deine "Ordnungswidrigkeit" belangt werden. Auch dann nicht, wenn dich ein Anwohner anzeigen sollte, oder die Polizei zufällig zuschaut.

Salatschleuder 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 13:36

Das hab ich mir auch gedacht. Dann ist das einwerfen laut dieser Aussage dann doch nicht verboten? Das Verbot gilt also nur, wenn der Einwurf auch als Wurf ausgeführt wird. Beim legen ist also das Verbot an das ich mich nicht gehalten habe hinfällig? Dann ist das aber trotzdem nicht ganz eindeutig deklariert.. 

Salatschleuder 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 13:42
@Salatschleuder

Ich hab jetzt bei der Polizei angerufen und das dort geschildert. Der Polizist sagte das es keinen Ärger gibt auch wenn man sich nicht daran hält wenn es geräuschlos abläuft. Somit hast du absolut recht. 

syncopcgda  01.01.2017, 13:52
@Salatschleuder

Natürlich ist es grundsätzlich verboten, aber solange niemand gestört wird, weil man die Flaschen geräuschlos reinbekommt - was allerdings nur möglich ist, wenn der Container fast voll ist - braucht man sich guten Gewissens nicht daran zu halten und man hat kein Ungemach zu befürchten.

" Die Polizei" ist schon unsinnig. Ein Polizeibeamter wird sich wohl kaum "freiwillig" die Mühe machen, wegen der Altglasentsorgung eine "Anzeige" oder Ordnungswidrigkeitsgeschichte zu schreiben: Der\die müßte schon gewaltig "einen an der Waffel haben"!

Mit gar nichts, da dann kaum ein Kläger vorhanden sein kann.

Salatschleuder 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 13:14

Angenommen die Polizei sieht es

MEGAMORPH  01.01.2017, 13:18
@Salatschleuder

Auch dann passiert nichts. Weil die Ruhestörung nicht stattgefunden hat. Die freuen sich bestimmt auch, wenn sie mal keinen Schwachsinn regeln und eingreifen müssen. 

Salatschleuder 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 13:21
@MEGAMORPH

Du verstehst mich. Es ist Schwachsinn na klar. Lärmbelästigung wäre verständlich das sehe ich ein aber per se ist es verboten da etwas einzu.legen. Da darf nur etwas in den genannten Zeiten rein. Man könnte doch schreiben an Sonntagen und Feiertagen nur einlegen 

Salatschleuder 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 13:21
@Salatschleuder

Eine sogenannte Legeerlaubnis

Salatschleuder 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 13:23
@Salatschleuder

Und eine Legeerlaubnis tritt dann in Kraft wenn Wurfverbot herrscht. 

MEGAMORPH  01.01.2017, 13:24
@Salatschleuder

Ja. Dramatisch wird es, wenn die Legeerlaubnis mit dem Wurfverbot zusammen trifft, während die trächtige Hündin im Hühnerstall werfen möchte.

Salatschleuder 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 13:25
@MEGAMORPH

Du bist der geilste ich kann nicht mehr :'D

Salatschleuder 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 13:43
@MEGAMORPH

Ich hab jetzt bei der Polizei angerufen und das dort geschildert. Der Polizist sagte das es keinen Ärger gibt auch wenn man sich nicht daran hält wenn es geräuschlos abläuft. Somit hast du absolut recht.

MEGAMORPH  01.01.2017, 14:10
@Salatschleuder

Natürlich. Sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Weshalb rufst Du nicht gleich die Polizei an, wenn Du mir nicht glaubst?