Altglas Entsorgung am Feiertag. Mit was müsste ich rechnen?
Ich habe an einem Feiertag eine Flasche in den Altglascontainer entsorgt. Es wurde darauf geachtet, dass kein Lärm entsteht. Die Flasche wurde nur reingelegt. Auf dem Container stand das es verboten ist. Eine Lärmbelästigung ist also nicht Tatbestand der Ordnungswidrigkeit. Meine Frage ist mit was jemand zu rechnen hat wenn er sonntags oder Feiertags jene Ordnungswidrigkeit begeht. Angenommen die Polizei sieht es und gibt es zur Anzeige. Ich möchte nur ernstgemeinte Antworten
3 Antworten
Hier geht es ja in erster Linie um die Lärmbelästigung, Da diese in deinem Fall ausgeschlossen wird, kannst du keinesfalls für deine "Ordnungswidrigkeit" belangt werden. Auch dann nicht, wenn dich ein Anwohner anzeigen sollte, oder die Polizei zufällig zuschaut.
Ich hab jetzt bei der Polizei angerufen und das dort geschildert. Der Polizist sagte das es keinen Ärger gibt auch wenn man sich nicht daran hält wenn es geräuschlos abläuft. Somit hast du absolut recht.
Natürlich ist es grundsätzlich verboten, aber solange niemand gestört wird, weil man die Flaschen geräuschlos reinbekommt - was allerdings nur möglich ist, wenn der Container fast voll ist - braucht man sich guten Gewissens nicht daran zu halten und man hat kein Ungemach zu befürchten.
" Die Polizei" ist schon unsinnig. Ein Polizeibeamter wird sich wohl kaum "freiwillig" die Mühe machen, wegen der Altglasentsorgung eine "Anzeige" oder Ordnungswidrigkeitsgeschichte zu schreiben: Der\die müßte schon gewaltig "einen an der Waffel haben"!
Mit gar nichts, da dann kaum ein Kläger vorhanden sein kann.
Angenommen die Polizei sieht es
Auch dann passiert nichts. Weil die Ruhestörung nicht stattgefunden hat. Die freuen sich bestimmt auch, wenn sie mal keinen Schwachsinn regeln und eingreifen müssen.
Du verstehst mich. Es ist Schwachsinn na klar. Lärmbelästigung wäre verständlich das sehe ich ein aber per se ist es verboten da etwas einzu.legen. Da darf nur etwas in den genannten Zeiten rein. Man könnte doch schreiben an Sonntagen und Feiertagen nur einlegen
Eine sogenannte Legeerlaubnis
Und eine Legeerlaubnis tritt dann in Kraft wenn Wurfverbot herrscht.
Ja. Dramatisch wird es, wenn die Legeerlaubnis mit dem Wurfverbot zusammen trifft, während die trächtige Hündin im Hühnerstall werfen möchte.
Du bist der geilste ich kann nicht mehr :'D
Ich hab jetzt bei der Polizei angerufen und das dort geschildert. Der Polizist sagte das es keinen Ärger gibt auch wenn man sich nicht daran hält wenn es geräuschlos abläuft. Somit hast du absolut recht.
Natürlich. Sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Weshalb rufst Du nicht gleich die Polizei an, wenn Du mir nicht glaubst?
Das hab ich mir auch gedacht. Dann ist das einwerfen laut dieser Aussage dann doch nicht verboten? Das Verbot gilt also nur, wenn der Einwurf auch als Wurf ausgeführt wird. Beim legen ist also das Verbot an das ich mich nicht gehalten habe hinfällig? Dann ist das aber trotzdem nicht ganz eindeutig deklariert..