Hausratversicherung Quadratmeter?
Guten Abend,
wir haben eine Hausratversicherung abgeschlossen, Vertragliche Wohnfläche 87 Quadratmeter und ein Versicherungssumme von 60.040 Euro, Unterversicherungsverzicht besteht.
Nun kam es zu einem Brandschaden, da wir im Keller einen Lagerraum zu einem Wohnraum umgebaut haben und wir diesen nicht in die alte Quadratmeterermittlung einbezogen haben, stimmt die Anzahl nichtmehr. Jedoch liegen wir weit unter den 60.000€ Versicherungssumme.
Was erwartet uns nun?
LG
6 Antworten
Und das hat der Berater/Makler so abgewunken? Dann wird er wohl auch die Forderung abwinken, fürchte ich.
Die Gebäudeversicherung wurde etwa auch nicht umgestellt, dann droht dort ja auch das gleiche Spiel.
Wenn es wie hier gar keine Versicherung gibt, kann auch nichts gekürzt werden.
Er wohnt beim Großvater in einer eigenen Wohnung im Keller, so die weitere Frage.
Aber es scheint ja eine Versicherung zu geben, nur nicht auf seinen Namen ;)
Aber ich gebe dir Recht, bei den widersprüchlichen Aussagen, macht es eigentlich wenig Sinn, überhaupt eine Antwort zu geben ;)
Wie darf man den Wohnraum im Keller verstehen?
Ein Zimmer mit Licht, Heizung und einem richtigen Fenster (kein Kellerfenster)?
Wenn dies vorliegt, hätten die qm des Raumes in die Hausrat integriert werden müssen. Tat man dies nicht, kann man auch nicht von einem Beratungsfehler von Seiten des Versicherers ausgehen.
Im Fall eines Schadens wird die Schadenssumme prozentual umgerechnet nach der zu niedrigen Wohnfläche und dies dann ausbezahlt.
Jedoch liegen wir weit unter den 60.000€ Versicherungssumme.
Bei einer Wohnfläche von 87 qm + Kellerraum glaube ich dies nicht.
Rechne mal alle Möbel, Elektrogeräte, CS´s, Kleidung, Geschirr, Vorhänge, Lampen, alles aus der Vorratskammer, Werkzeuge und und und zusammen.
Und bitte dabei beachten, nicht den damaligen Kaufpreis nehmen, sondern was die einzelnen Teile heute kosten würden.
Bei der Versicherumgssumme ist der Versicherungswert, also der Wert des gesamten Hausrat entscheident und nicht die Schadenhöhe.
Die Versicherung gewährt ab Versicherumgssumme 650€/qm Unterversicherungsverzicht von daher ist die Versicherumgssumme ausreichend um einen Schaden bis 66.044€ (60.040 zzgl. 10% Vorsorgeversicherung) gedeckt.
Allerdings wurde die Obliegenheit der vorvertraglichen Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt, bzw nachträglich nicht angezeigt daher besteht keine Leistungspflicht. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Versicherung das Risiko auch übernommen hätte, wenn die geänderte Risikolage im gleichen Tarif ebenfalls versicherbar gewesen wäre, oder die Risikoerweiterung weniger als 1 Jahr zurück liegt. Fehler schreibt ihr aber eventuell eurem Berater zu, der hat für solche Fälle eine vermögensschaden Haftpflichtversicherung ohne die er überhaupt keine Versicherungsberatung durchführen darf. Diese Vorgehensweise hat schon so manchem den Arsch gerettet. Falls die Versicherung nicht zahlt, liegt häufig Falschberatung oder unterlassene Beratung vor und genau das ist auch der Grund, weshalb man nie und keinesfalls eine Versicherung ohne Beratung zb bei einem der großen Internet Versicherungsmaklerer wie Check xy und Veryfuchs abschließen sollte.
Es gibt gar keine Hausratversicherung, so die weitere Frage des FSt..
Na wenn ihr dadurch nun unterversichert seid, kann die Entschädigung gekürzt werden.
Wenn der tatsächliche Versicherungswert also z.B. 70.000€ ist, dann bekommt ihr vom Schaden nur 6/7 erstattet.
Edit: Hinweis auf 10% Vorsorge von Rudi ist sehr gut und natürlich korrekt. Hatte ich glatt vergessen. Das Prinzip der Berechnung bleibt das selbe.
Es gibt gar keine Versicherung für die "Wohnung", wohl nicht einmal eine offizille Wohnung, so die weitere Frage des FSt..
Du bekommst wahrscheinlich nur anteilig den Schaden ersetzt, weil die qm Zahl zu niedrig angesetzt war.
Meine Meinung!!!
Warum, wenn der Keller nicht versichert wurde, gibt es auch nichts für diesen, die VGV wird ebenso entscheiden.
Laut weiterer Frage hat sich das Thema erledigt, er hat gar keine Hausratversicherung.
Genau auch meine Meinung .
Das ist quatsch, es entfällt lediglich der Unterversicherungsverzicht und im schlimmsten Fall wird die Leistung gekürzt.