Haus für die Tochter kaufen!
Hallo Leute, die Mutter meiner Freundin möchte für die Tochter ein Haus kaufen, da Sie zurzeit auf Wohnungssuche ist. Dieses Haus soll später auch als mögliche Altersversorge dienen. So jetzt meine Frage:
Kann Sie ihre Tochter dort mietfrei wohnen lassen ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen?
13 Antworten
Ja, das ist möglich. Aber dann darf die Mutter aber keine Abschreibungen im Bereich "Ein- und Ausgaben durch Vermietung und Verpachtung" geltend machen.
Jockl, das ist doch aber gerade total einfach! :-)
Was will sie absetzen, wenn sie nichts vermietet...
Natürlich, es ist ja das Eigentum der Mutter - sie muss nicht zwingend Miete verlangen. Die Grundsteuer etc. müssen halt bezahlt werden (vom Eigentümer)...
Lies aber das mal: http://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/guenstig-oder-mietfrei-vermieten-was-ist-steuerlich-besser.html
Gibt es dort keine Unterschiede zwischen Wohnung und Haus vermietung?
Weiß ich leider nicht, guckt halt mal selbst in Google oder fragt einen Fachmann.
Kann Sie ihre Tochter dort mietfrei wohnen lassen ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen?
Man kann Schwierigkeiten bekommen, aber zumindest gibt es einiges zu beachten, hier ein Link:
Ihr war es wichtig das man alles steuerlich Absetzen kann. Bei Vermietung und Verpachtung geht es also nicht
Alles absetzen geht nicht, wenn keine oder nur wenig Miete gezahlt wird, siehe Link.
Es bringt auch nichts, dass die Mutter z.B. die ortsübliche Miete rechnet und per Beleg bezahlen lässt und dann der Tochter zurückzahlt, denn die Mutter muss die Mieteinnahmen versteuern.
hallo!
wer immer das haus erwirbt - (warum eigentlich nicht gleich die tochter? ist doch volljährig? berufstätig? - soll das haus finanziert werden oder bar bezahlt? ) - kann damit machen was man will, eigennutzung, vermieten, unentgeltlich überlassen., etc.
nur: wer vermietung/verpachtung (ähnlich einem gewerbe) betreibt, kann alle aufwendungen, kosten, zinsen, instandhaltung, nachträgliche herstellungskosten, abschreibung, versicherungen, verwaltung, etc einkommensmindernd absetzen.
andererseits: die miet-einnahmen oder den gegenwert bei eigennutzung oder unentgeltlicher überlassung als einkünfte aus vermietung u verpachtung versteuern.
das ganze macht besonders sinn, wenn (vor allem zu beginn) höhere ausgaben anfallen, die dann einen verlust ergeben, der sich steuermindernd auch auf andere einkunftsarten auswirkt.
wenn sie also ausgaben geltend machen wollen, müssen sie auch einnahmen angeben, da das f.-amt eine gewinnerzielungsabsicht verlangt, sonst wird es als liebhaberei eingestuft und die steuerersparnis ist hinfällig.
wenn sie nichts absetzen wollen / können, dann gibt es keine vermietung, keine einnahmen, keine steuer.. und ob man eigennutzung oder überlassung betreibt, interessiert kein finanzamt, denn man kann mietkosten ja auch nicht steuerlich geltend machen, somit ist auch keine ersparte miete relevant.
allerdings muss jeder der eine immobilie erwirbt, mit der nachfrage des f-amtes rechnen, wie man das objekt finanziert hat. (woher das geld stammt, kredit, ersparnisse, geschenke, erbschaft, etc., und ob es immer versteuert wurde.....)
grüsse aus dem neckartal
a. klautke
Hallo Leute, die Mutter meiner Freundin möchte für die Tochter ein Haus kaufen, da Sie zurzeit auf Wohnungssuche ist. Dieses Haus soll später auch als mögliche Altersversorge dienen. So jetzt meine Frage: Kann Sie ihre Tochter dort mietfrei wohnen lassen ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen?
Wenn sie will kann sie die Tochter dort mietfrei wohnen lassen. Das Finanzamt wird aber trotzdem eine fiktive Mindestmiete als Einkommen anrechnen. Dafür kann sie andererseits sämtlich Kosten als Verlust dagegen setzen.
Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal die Klappe halten!
Ja das habe ich auch gehört, dass das Finanzamt dann die ortsübliche Miete ansetzt.
Ihr war es wichtig das man alles steuerlich Absetzen kann. Bei Vermietung und Verpachtung geht es also nicht