Hat man gute Chancen auf eine Strafminderung wenn man zum 1 mal Angezeigt wird und noch nie in seinem Leben was mit der Polizei zu tun hatte (Text unten)?
Oder ist es egal wie oft man schon angezeigt wurde und gibt es keine Strafminderung ???
5 Antworten
Bei der Strafbemessung durch die Staatsanwaltschaft gegen Geldbuße/Einstellung des Verfahrens oder den Richter kommt es natürlich auch auf den bisherigen Werdegang an.
War es eine Einzeltat, evtl. aus dem Affekt heraus oder ist man bereits mehrfach mit diesem Delikt straffällig geworden, ist wie das Lebensalter und sittlicher Reife bei Jugendlichen für die Strafbemessung relevant.
Jemand der erstmalig eine Trunkenheitsfahrt beging wird weniger hart bestraft als jemand der bereits mehrfach wegen diesem Delikt angeklagt wurde.
⭐Danke
Kommt doch darauf an, was einer als Ersttäter angestellt hat.
Wenn jemand brutal gegen andere vorgeht und das Gericht entscheidet, der Täter zeigt keinerlei Reue und die Straftat ist so schlimm, dann kann das Gericht jederzeit eine Strafe ohne Bewährung verhängen.
Das Urteil wird nach Aktenlage entschieden und bei einem Ersttäter kann auch sein Verhalten bei Gericht für die Verhängung einer Strafe ausschlaggebend sein.
ist natürlich abhängig von der Straftat, aber generell ist die Strafe für einen Ersttäter in der Regel noch recht milde.
Kommt drauf an wie alt die bist und was die Straftat ist wurde mit 13 mit Gras erwischt wurde fallen gelassen, mit 14 habe ich geklaut hatte aber Chance das es fallen gelassen wird hab dann aber 20 sozialstunden bekommen weil es meine 2 Anzeige war
Nicht bei Tötungsdelikten. Ansonsten könnte das mit rein spielen.