Lagerfeuer am See - Naturschutzgebiet - Strafe?

4 Antworten

Zum Feuer machen im Freien gibt es regional sehr unterschiedliche Bestimmungen, teilweise bis auf die Ebene der Kommune.

Eine rechtlich gültige Auskunft kannst du nur vom zuständigen Ordnungsamt bekommen. Die hättest du auch vorher fragen sollen.

Wenn das von jemandem gepachtet ist, dann dürft ihr doch da gar nicht hin? Oder sehe ich das falsch?

PauliusLenzer 
Beitragsersteller
 07.05.2016, 21:44

naja es ist schon öffentlich 
Aber halt auch Naturschutz gebiet

Und somit kein Feuer erlaubt

Es ist halt so eine 3x3 m Betonplatte auf dem Boden

Und das alleine lässt jeden glauben das man da Feuer machen kann.

Ich Finde man sollte diese Platte entfernen wenn Lagerfeuer nicht erwünscht ist.

lutsches99  07.05.2016, 21:45
@PauliusLenzer

Deswegen kann er euch schon anzeigen, ich denke auch, dass da eine Strafe auf euch zukommt 

PauliusLenzer 
Beitragsersteller
 07.05.2016, 21:47
@lutsches99

Ja wobei wir alles sauber hinterlassen haben
Der Typ war eh komisch wollte gar nicht mit sich reden lassen als hätte er nur darauf gewartet und dann die falschen Leute anzeigt zumal wir ja kein Müll hinterlassen 

Ihr wart auf fremden Grund und Feuer im Wald oder Naturschutzgebiet ist generell verboten. Wartet mal die Anhörung bei der Polizei ab.

PauliusLenzer 
Beitragsersteller
 07.05.2016, 21:50

Ja wozu dann diese Betonplatte auf dem Boden

Er meinte zu uns da stand damals etwas und es diente als Fundament

Aber woher sollen es denn die Menschen wissen
Man denkt sofort es ist für Feuer machen gedacht

Davon abgesehen kann man da durch kleine Wege frei rum laufen

mag sein das wir auf Privaten Grund waren aber es ist auch öffentlich

Wollte viel mehr wissen ob sowas teuer werden kann 

Kreidler51  07.05.2016, 21:55
@PauliusLenzer

Du mußt erstmal abwarten was euch vorgeworfen wird dann kann man mehr sagen.

PauliusLenzer 
Beitragsersteller
 07.05.2016, 21:59
Kreidler51  07.05.2016, 22:02
@PauliusLenzer

In welchem Bundesland war das ??

Kreidler51  07.05.2016, 22:09
@Kreidler51 VergehenGeldbuße (€) - in Nationalparken1Geldbuße (€) - in Landschaftsschutzgebieten

Antreiben und/oder Anzünden von Feuer 500 - 5.000       50 - 5.000
PauliusLenzer 
Beitragsersteller
 08.05.2016, 11:41

Der Besitzer (Eigentümer oder Pächter) des Grundstücks hat das Hausrecht. Ohne seine Einwilligung geht nichts. Und Feuer im Naturschutzgebiet ist auch verboten.