Lagerfeuer am See - Naturschutzgebiet - Strafe?
Haben am See ein Lagerfeuer gemacht
Holz haben wir vom Boden aufgehoben
Der Pächter hat die Polizei gerufen und wir wurden vom Pächter angezeigt
Laut Polizei wäre es ok wenn wir das Feuer aus machen und alles sauber hinterlassen
Aber der Pächter wollte Anzeigen und hat es somit auch gemacht
Nun meine Frage
Da es nicht von der Polizei ist dann fällt das doch unter BGB oder nicht ? Hat der Pächter überhaupt eine Chance etwas zu bewirken ? Ich habe auch Bilder gemacht damit ich nachweisen kann das wir alles sauber hinterlassen haben und das wir auf einer 3x3 m Betonplatte Feuer gemacht haben.
4 Antworten
Zum Feuer machen im Freien gibt es regional sehr unterschiedliche Bestimmungen, teilweise bis auf die Ebene der Kommune.
Eine rechtlich gültige Auskunft kannst du nur vom zuständigen Ordnungsamt bekommen. Die hättest du auch vorher fragen sollen.
Wenn das von jemandem gepachtet ist, dann dürft ihr doch da gar nicht hin? Oder sehe ich das falsch?
Deswegen kann er euch schon anzeigen, ich denke auch, dass da eine Strafe auf euch zukommt
Ja wobei wir alles sauber hinterlassen haben
Der Typ war eh komisch wollte gar nicht mit sich reden lassen als hätte er nur darauf gewartet und dann die falschen Leute anzeigt zumal wir ja kein Müll hinterlassen
Ihr wart auf fremden Grund und Feuer im Wald oder Naturschutzgebiet ist generell verboten. Wartet mal die Anhörung bei der Polizei ab.
Ja wozu dann diese Betonplatte auf dem Boden
Er meinte zu uns da stand damals etwas und es diente als Fundament
Aber woher sollen es denn die Menschen wissen
Man denkt sofort es ist für Feuer machen gedacht
Davon abgesehen kann man da durch kleine Wege frei rum laufen
mag sein das wir auf Privaten Grund waren aber es ist auch öffentlich
Wollte viel mehr wissen ob sowas teuer werden kann
Du mußt erstmal abwarten was euch vorgeworfen wird dann kann man mehr sagen.
ok
In welchem Bundesland war das ??
Antreiben und/oder Anzünden von Feuer 500 - 5.000 50 - 5.000
Hessen
Der Besitzer (Eigentümer oder Pächter) des Grundstücks hat das Hausrecht. Ohne seine Einwilligung geht nichts. Und Feuer im Naturschutzgebiet ist auch verboten.
naja es ist schon öffentlich
Aber halt auch Naturschutz gebiet
Und somit kein Feuer erlaubt
Es ist halt so eine 3x3 m Betonplatte auf dem Boden
Und das alleine lässt jeden glauben das man da Feuer machen kann.
Ich Finde man sollte diese Platte entfernen wenn Lagerfeuer nicht erwünscht ist.