Hat man als Bäckerei Fachverkäufer eine Probezeit?
Hallo Leute, ich hatte gestern meinen ersten Arbeitstag als Bäckerei Fachverkäufer. Jetzt meine Frage: hat man in diesem Beruf eine Probezeit? Wenn ja wie lange? Und was bedeutet das eigentlich Diesel Probezeit? Danke schonmal im voraus!
9 Antworten
Probezeit hat man immer. Die Dauer legt der Betrieb fest und muss zwischen 1-4 Monaten liegen. Die genaue Zeit steht in deinem Ausbildungsvertrag. In dieser Zeit kann dir der AG fristlos zu jeder Zeit und ohne Vorwarnung kündigen.
Da du die Rubrik Ausbildung gewählt hast, da ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben (im Gegensatz zum Arbeitsvertrag).
Die Probezeit darf laut Gesetz zwischen 1-4 Monaten liegen und innerhalb dieser Zeit kannst du, aber auch der Arbeitgeber fristlos den Vertrag kündigen.
Der Beschreibung der Frage entnehme ich, dass es sich um eine Ausbildung handelt?
Wenn ja, ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss mindestens einen Monat und längstens 4 Monate betragen.
Wie lange die Probezeit bei Dir ist, kannst Du deinem Ausbildungsvertrag entnehmen.
Probezeit heißt, dass der Betrieb in dieser Zeit schauen kann, ob Du für die Ausbildung geeignet bist. Bist Du das nicht, kann er innerhalb dieser Zeit das Ausbildungsverhältnis fristlos kündigen.
Für dich gilt das gleiche: Stellst Du fest, dass Dir der Beruf nicht gefällt, kannst Du jederzeit fristlos kündigen.
Ich bin mir ziemlich sicher dass du eine Probezeit hast. Das kannst du ganz leicht herausfinden indem du deinen Arbeitsvertrag einmal durch liest, da müsste es drin stehen. Normalerweise beträgt die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten je nach Arbeitgeber. Die Probezeit ist dafür da dass sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer schauen ob der Beruf einem liegt. Der Arbeitgeber kann dich in dieser Zeit ohne Angaben von Gründen kündigen - aber keine Angst. Wenn du dein Zeug machst passiert das nicht :)
Als Arbeiter hast du eine Probezeit von maximal 6 Monaten die ist aber nicht verpflichtend da kommt es drauf an was im Vertrag steht.
In der Ausbildung ist ein Monat Probezeit verpflichtend aber auf maximal 4 Monate gedeckelt.
In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden dh der Kündigungsschutz gilt dort nur sehr eingeschränkt.