Hat jemand Erfahrung mit dem Grüne Karte Büro. Mit ist einer hinten rein gefahren (Ausländer). Warte schon 6 Wochen auf den Gutachter. Wie lange noch warten?
3 Antworten
Deiner Schilderung nach bist du nicht schuldig, somit liegt ein Haftpflichtschaden vor.
Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall - Haftpflichtschaden - ist es deine Aufgabe deine Schadensersatzansprüche zu beziffern. Du hast das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachten zu beauftragen. Daher liegt es jetzt an dir das dein Auto besichtigt wird - du musst nicht warten! Die Kosten, die für dieses Schadensgutachten anfallen gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.
Zur weiteren Abwicklung wäre es zu überlegen, ob du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschaltest, der deine Interessen vertritt.
Achte dann bei der Auswahl des Kfz-Sachverständigen darauf, einen wirklich unabhängigen zu beauftragen und keinen, der seinen Hauptumsatz mit Aufträgen der Versicherungswirtschaft macht.
Wenn der andere Schuld ist, dann ist das ein klassicher Haftpflichtschaden, dabei kannst du Dir einen Sachverständogen DEINER Wahl nehmen, und brauchst keinen SV der Versicherung zu akzeptieren. Unter www.dekra.de/de/standorte findest Du z.B. einen in Deiner Nähe. Du unterschreibst eine Abtrottserklärung und dann regeln die das mit der Abrechnung.
Ebenso steht Dir ein Rechtsanwalt zu, der Deine Interessen vertritt, auch den zahlt die Versicherung des Italieners.
Jetzt wo es schon so lange gedauert hat, ist es eh an der Zeit, das einen Anwalt zu übergeben, es entstehen Dir dabei keinerlei Kosten.
Okay dann werde ich das tun. Vielen lieben Dank!
aua..... Schöne neue Welt in der alles kostenlos ist? In Deutschland ist es nach meinem derzeitigen Wissensstand immer noch so, dass derjenige der die Musik bestellt auch dafür zahlen muss. So steht es auch im BGB. Falls nötig suche ich den entsprechenden Paragraphen gern heraus. Das bezieht sich sowohl auf den Sachverständigen, wie auch auf den Rechtsbeistand. Ob ein Gutachten erforderlich ist entscheidet zunächst die gegnerische Versicherung da diese den Schaden auch bezahlen muss. Es steht jedem geschädigten frei einen eigenen Gutachter auf eigene Kosten zu bestellen. Ebenso wird der Anwalt erstmal nur auf Kosten des Auftraggebers oder dessen RechtsschutzVersicherung tätig und die Kosten erst nach einem gerichtlichen Urteil auf den unfallgegner oder dessen Versicherung übertragen
Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt den werde ich das sagen und der macht das dann. Aber dennoch vielen Dank ^_^
Ob ein Gutachten erforderlich ist entscheidet zunächst die gegnerische Versicherung
Nein, dass entscheidet der Geschädigte. Dieser hat immer dann Anspruch auf ein Gutachten eines Sachverständigen seines Vertrauens, wenn kein für ihn selbst erkennbarer Bagatellschaden (< 715 €) vorliegt.
Ruf doch einfach mal an und frage nach...
Hab ich doch, aber die meinen immer ja wir können auch nur den Fall nach Italien schicken und erinnern. Mehr tut sich nicht. Das ist 4000 Euro schaden an mein Auto -.-
Vielen lieben Dank. Ich werde das so machen. Begutachten muss ich es ja. Einen Kostenvoranschlag habe ich schon von Mercedes machen lassen. Wie geschrieben 4000 Euro Schaden :-(