hat jemand erfahrung mit dampfsauger?
Habe Dampfsauger AFG 5000 auf Messe "aufschwatzen" lassen und hätte gerne gewusst, ob dies Teil etwas taugt (habe selbst in der Wohnung 80% Parkett) ?
3 Antworten
Also, bei uns handelt es sich um einen kinder- und haustierlosen Zwei-Personen-Haushalt.
Wir haben den AFG 5000 in orange inkl. des Bügeleisens im März 2014 auf der
Handwerksmesse in München auf dem Verkaufsstand der Fa. ASUM Favorit GmbH für 1.600.- € gekauft.
Zum Reinigen unserer Böden, Stein und Laminat, wird es relativ selten ver-wendet, meiner Frau ist es hierfür zu schwer und zu unhandlich. Wenn ich damit reinige und den Dampfdruck richtig eingestellt habe, funktioniert es zufrieden stellend.
Meine Frau benützt es jedoch sehr gerne zum Bügeln, weil das Bügeleisen relativ leicht und das Resultat gut ist.
Bedauerlicherweise
ist aber vor einiger Zeit die Führung des Elektrokabels und des Schlauches für
den Dampf im Bügeleisen kaputt gegangen und infolge dessen das Elektro-kabel durch gescheuert.
Um den o.g. Vertreiber dieser Ware diesen Schaden zu zeigen, suchten wir jetzt im November 2016 den Messestand der Heim und Handwerk in München auf.
Dort sah sich ein langjähriger Mitarbeiter das Bügeleisen an und teilte uns in dramatischer Ausführung mit, dass hier eine Reparatur unmöglich sei und wir ein neues Bügeleisen für 100.- € kaufen sollen. Der Listenpreis ist eigentlich etwas höher, aber da wir bereits Kunden waren, kam man uns hier mit dem Preis etwas entgegen.
Er begründete seine Aussage, das ganze Bügeleisen auszutauschen, mit der hochwertigen sensiblen Elektronik im Inneren und dem aufwendigen und komplizierten Aufbau des Gehäuses.
Er sagte, weil er bereits Unmengen dieser Bügeleisen zerlegt hat, und schon Jahrzehnte für dieses Unternehmen tätig ist, kenne er die Technik und Elektronik bestens.
Aufgrund seiner Erfahrung kann er deshalb verbindlich sagen, dass das Bügeleisen nie wieder richtig funktionieren wird und wahrscheinlich nur noch Löcher in die zu bügelnden Kleidungsstücke brennen wird.
Da ich selbst Handwerksmeister (Kfz) bin und der Meinung war, diesen Schaden selbst beheben zu können, entschied ich mich gegen einen Neukauf und nahm mein defektes Bügeleisen wieder mit. Als ich das Bügeleisen noch am gleichen Abend zu Hause öffnete, stellte ich enttäuscht fest, dass ich von dem Mitarbeiter der Fa. ASUM Favorit schlichtweg angelogen wurde, weil der Aufbau beschämend simpel und das Material, sowie die Verarbeitung sehr minderwertig sind.
Die Kabel- und Schlauchführung werden, wurden durch zwei lächerliche 4 mm starke Plastikzapfen, die jeweils in der Innenseite der beiden Gehäusehälften
angebracht sind, gehalten. Dass dies keine professionelle Lösung und dieser
Schaden von Anfang an vorprogrammiert ist, würde jeder Laie, wenn er das Innere sieht, sofort erkennen!
Zudem wird hier aufgrund dieser Tatsache und der mangelhaften Verarbeitung leichtfertig mit der Gesundheit und dem Leben der Kunden umgegangen! Stromschläge!!
Die Plastikzapfen waren abgebrochen! Einer lag noch im Gehäuse. Das vier-adrige Kabel ist mit drei Adern in einer Lüsterklemme verbunden, die vierte Ader ist an einer kleinen Platine angelötet.
Nach ca. 1 Stunde war der Schaden mittels Lötkolben, etwas Schrumpf-schlauch, sowie einem kurzen Stück Stahldraht behoben und das Bügeleisen funktioniert wieder.
Die Geschäftsleitung wäre gut beraten gewesen, das Bügeleisen kulant aus-zutauschen um so zu verhindern, dass der Kunde beim Öffnen feststellen kann, wie simpel und minderwertig die Verarbeitung ist.
Ich bin ja heute schon gespannt, was mich erwartet, wenn ich den Dampf-reiniger im Schadensfall mal öffnen muss. Ich gehe davon aus, dass die Ver-arbeitung auch nicht besser, als die des Bügeleisens sein wird.
Unser Fazit ist:
Dieses Produkt ist aufgrund der minderwertigen Verarbeitung viel zu teuer und wir würden es sicherlich nie wieder kaufen und schon gar nicht weiter empfehlen! Dies könnte u.U. gute Freund- und Bekanntschaften unnötig und evtl. sogar nachhaltig negativ belasten.
Nachstehendes hat zwar nichts mit dem Produkt direkt, wohl abermit der Seriosität der Geschäftsleitung der Fa. ASUM Favorit GmbH, zu tun und sollte auch in eine Kaufentscheidung mit einfließen.
Da ich ja mit den Resultaten der Anwendung zufrieden war, sprach im Freundeskreis Kaufempfehlungen aus. Eine gute Freundin kaufte ihren AFG 5000 dann aufgrund meiner Empfehlung im gleichen Jahr auf der Heim und Handwerk 2014.
Ich teilte dies der Fa. ASUM Favorit auch mit. Als Anerkennung wurde mir daraufhin damals zugesichert, dass ich einen Bonus habe und wenn ich mal ein Problem mit meinem AFG 5000 habe, dieses kulant gelöst werden wird.
Bedauerlicherweise hatte die Geschäftsleitung nun einen Gedächtnisverlust
und wollte sich an diese Zusage nicht mehr erinnern.
Nun noch ein Fazit:
Das Verhalten der Geschäftsleitung halte ich in meinem Fall für unseriös, die Zusage der Geschäftsleitung ist lediglich Makulatur! Es gibt Unternehmen, die die Welt nicht wirklich braucht und denen man, wenn sie nicht mehr da sind, keine Träne nachweint.
Ja, bei offenen, geölten, gewachsten Böden sollte man Dampfreiniger/-sauger eher vermeiden, bei Parkettböden mit Versiegelung kann mann Dampfreiniger schon anwenden. Bei Dampfsaugern ist die Feuchtigkeitsbelastung für den Boden eher geringer als beim normalen drüberwischen, da die Feuchtigkeit sofort wieder aufgesaugt wird - aber wie gesagt eben nur bei versiegelten Böden.
Ein Rückgabe/Widerrufsrecht besteht bei Messeverkäufen nicht.
Mit einem Dampfgerät auf Holz reinigen ist grober Unfug.
Widerrufe den Vertrag!
Ist das Gerät schon in Deinem Besitz und von Dir bezahlt?
Wenn beides mit JA beantwortet wird, hast Du keine Chance!
Du könntest höchstens noch versuchen einen Rücktritt wegen "Falschberatung" zu versuchen. Dafür brauchst Du aber entsprechende Zeugen. Die müssten glaubhaft bestätigen, das Du den Verkäufer auf Parkett Boden mehrmals hingewiesen hast.
Letztendlich hängst Du in der Kulanz Falle.
Messe Verkäufer arbeiten meistens auf Provision!
Wenn Das Gerät noch nicht im Haushalt ist, Annahme verweigern!
Das täte ich sofort tun, scheint aber bei Messekäufen nicht so einfach zu sein. Ist da kein Haustür- oder Internetkauf o.ä. und daher wohl kein Widerrufsrecht. Bin wohl auf Goodwilll vom Verkäufer angewiesen (oder kennt sich jemand hierzu in der Rechtssprechung aus?)