Hat ein Chef das Recht darauf sich in das Privatleben der Mitarbeiter einzumischen?
Um mich geht es nicht. Ich bin seit fünf Jahren in der Firma.
Die Lehrleiterin von unseren beiden Lehrlingen ist aus dem Häuschen. Die jüngere ist ganz gut. Die ältere ist jedoch ziemlich unzuverlässig.
Sie kommt ständig zu spät, erledigt ihre Arbeit nicht richtig, schwänzt die Berufsschule und manchmal auch die Arbeit. Selbst in der Berufsschule ist sie fast nie pünktlich und hat mehrere unentshculdigte Absenzen.
Als sie dann um 10 Uhr noch nicht aufgetaucht ist, und nach mehreren Anrufen das Telefon nicht abnahm, sagte sie plötzlich sie sei krank. Wäre jedoch bei ihrem Freund zuhause. Sie erwähnte dass si ebereits um halb 8 aufgestanden sei und dass es ihr eben nicht gut ging.
Dieser Freund hat letzten Sommer bei uns die Lehre abgeschlossen. Wir kennen ihn also. Diese Ausrede bringt sie jedoch sehr oft. Sie ist ständig bei ihm und deshalb kommt sie nie arbeiten. Er hat immer irgendwas mit ihren Absenzen und dem Schwänzen zu tun.
Die Lehrleiterin hat nun die Schnauze voll und will nun die Mutter der Lernenden anrufen, dass es so nicht geht. Und aber auch dem Vater des Freundes (er ebenfalls bei uns in der Firma abreitet) hat sie benachrichtigt.
Die Geschäftsleitung ist gar nicht glücklich über das Verhalten der Lernenden.
Mir ist es ja egal, denn ich mag sie sowieso nicht. Aber hat die Lehrleiterin wirklich ein Recht darauf sich im Privatleben der Lernenden einzumischen weil sie ihre Ausbildung aufs übelste vernachlässigt?
Weil etwas absurd klingt das Schon. Ist jedoch verständlich.
12 Antworten
Ich finde das eigentlich sehr nett von ihr. Jeder andere hätte das Mädchen fristlos rausgeworfen.
Sie kommt ständig zu spät, erledigt ihre Arbeit nicht richtig, schwänzt die Berufsschule und manchmal auch die Arbeit. Selbst in der Berufsschule ist sie fast nie pünktlich und hat mehrere unentshculdigte Absenzen.
Wieso arbeitet die überhaupt noch da?
Na toll..
Inwifern mischt sie sich in das Privatleben der Auszubildenden ein, wenn sie nach erfolgter Abmahnung und unverändert "kommt ständig zu spät, erledigt ihre Arbeit nicht richtig, schwänzt die Berufsschule und manchmal auch die Arbeit" zunächst noch einmal im privaten Umfeld nach Gründen und Einflussmöglichkeiten forscht, bevor sie "aus wichtigem Grund" gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG fristlos kündigt?
Offen gestanden ist das eine großmütige Geste und Beweis ihrer Fürsorgepflicht, die ich nach mehreren Abmahnung und unverändertem Verhalten nicht mehr an den Tag legen würde :-)
Die Vorgesetzte der Auszubildenden scheint sehr besorgt zu sein, sich richtig um diese zu kuemmern und alles zu versuchen, um eine drohende Kuendigung noch abzuwenden. Hut ab vor dieser Vorgesetzten!
Stimmt wirklich. Ein anderer hätte sie shcon längst rausgeworfen.
Die Lernende will einfach nicht verstehen wie gut es die Lehrlinge hier haben. Sie haben so viele Freiheiten. aber selbst dies schätzt sie nicht.
Wenn dieses Privatleben unmittelbar mit der Firma zu tun hat schon. Ist doch schön, dass die "Lehrleiterin" sich so engagiert. Sie könnte der Auszubildenden doch einfach kündigen.
Ich weiss nicht. Genommen hat man sie, weil sie gute Noten hatte..