Hartz IV Oma zahlt die Handyrechnung, muss das beim Amt angegeben werden?
Hallo!
Mein Schwager bekommt Hartz IV weil er auf Arbeit keinen Bock hat.
Er bezahlt ziemlich häufig seine Rechnungen nicht, Lastschriftrückläufer sind an der Tagesordnung. Sobald die Mahnschreiben einfliegen, rennt er zu unserer Oma. Er sagt dann immer, dass er sich von dem Geld Essen kaufen musste. Oma bezahlt dann immer.
Jetzt meine Frage: Wenn Oma ihm 200€ aufs Konto überweist oder in die Hand drückt, müsste er es ja beim Amt anmelden.
Wenn Oma aber jetzt 200€ an die KFZ Versicherung oder den Mobilfunkanbieter schickt, hat er da irgendwelche Pflichten.
Ich frage, weil ich ihm im Streit vorgeworfen habe, dass er diese Art von Einkommen angeben müsste. Im Nachhinein bin ich mir gar nicht so sicher.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Karsten
PS bevor ihr fragt, Ja ich finde das ungerecht und Ja ich bin neidisch weil ich meine Rechnungen selber zahlen muss.
5 Antworten
Wer die Rechnungen bezahlt, ist dem JC egal.
Auch muss Geld, was er bar bekommt, nicht gemeldet werden.
Was die Oma mit ihrem Geld macht, kann Ddir ebenso schnuppe sein - es geht Dich nichts an. Sei froh, dass Du noch Arbeit hast.
Nö.
Ich weiß nicht, woher Du diese Infos hast - sie sind nicht korrekt:
https://www.hartziv.org/news/20160609-urteil-trinkgeld-nicht-als-hartz-iv-einnahmen-anrechenbar.html
Wenn man im Krankenhaus liegt, darf das Essen, was man da bekommt, auch nicht angerechnet werden.
Danke für den Hinweis mit dem Trinkgeld. Man lernt immer dazu.
Aber bei kostenlosem Essen, das der Arbeitgeber auch auf der Lohnabrechnung angibt, muss es berücksichtigt werden. Dann wird der Nettolohn vor Abzug des Essens genommen. Das ist wie bei einer vermögenswirksamen Leistung, z. B. einem Dienstauto.
Hallo beangato!
Danke für die schnelle Antwort. Leider stimmt das so nicht. Klar, wo kein Kläger da kein Richter. Aber jedes Einkommen ist anzugeben. Angerechnet werden Summen erst jenseits der 100€ Grenze. Mir geht es hier um die blanke Theorie und ob ich recht hatte oder falsch lag
Was jemand bar auf die Hand bekommt, ist nicht anzugeben. Nur, was aufs Konto kommt, muss gemeldet werden - und das sieht das JC auch.
Im Grunde genommen liegst Du falsch.
Doch, nach Bargeld wird im Antrag auch gefragt.
Im Antrag, ja.
Was mir aber jemand bar auf die Hand gibt, muss ich nicht angeben. Wie will das jemand beweisen können?
Eigentlich ja - es ist auch egal, ob es für Versicherungen gedacht ist oder etwas anderes. Es ist Bargeld oder ein Geldzufluss auf dem Konto und wird dementsprechend angerechnet. Ob man Bargeld angibt, ist eine andere Sache.
Nur wer völlig verpeilt ist gibt bares unter der Hand an. Glaube das macht keiner und wenn einer so blöd ist und sich zum Beispiel an Weihnachten oder Geburtstag sich aufs Konto Geld überweisen lässt. Sorry der verdient es nicht anders als das es als Einkommen gewertet wird. Auch bei Hartz4 soll man sparen. Das Jobcenter hat keinerlei Möglichkeit überhaupt herauszufinden woher das Geld stammt. Wer sagt denn, dass man nicht vom Regelsatz spart?
Deswegen sage ich ja, dass man selber wissen muss, ob man es angibt.
Wenn die Oma es direkt überweist, dann ist es egal.
Deine genannten 100 € ohne Anrechnung gelten nur bei Erwerbseinkommen, dies wird durch § 11 b SGB - ll geregelt, was nicht zum Einkommen und somit nicht angerechnet werden darf regelt der § 11 a SGB - ll, also einfach mal nachlesen !
Einnahmen sind alles in Geldeswert also alles was in Geld umgerechnet werden kann. Somit auch die Übernahme von Rechnungen. Er muss es also eigentlich angeben.
Wenn es überwiesen wird bzw. Die Oma es ihm auf sein Konto überweist.. sieht es Jobcenter das sowieso.. weil man dort seine Kontoauszüge vorlegen muss.. wenn er es so zugesteckt bekommt.. juckt das niemanden
Taxifahrer müssen beim Jobcenter auch ihr Trinkgeld angeben, was sie Bär bekommen und wer in einem Restaurant arbeitet und dort kostenloses Essen bekommt, dem wird das auch als Einkommen verechnet. Man ist verpflichtet sämtliche Einnahmen anzugeben, auch Naturalien. Also, wenn die Oma regelmäßig seinen Einkauf zahlen würde, würde der Anteil des Regelsatzes für Lebensmittel gesenkt werden.