Hartz IV / ALG 2 / 1,50€ Job

6 Antworten

1) Wenn der "Hartz IV Bezieher" sich schuldhaft dumm angestellt hat, kann er nach § 31 SGB II sanktioniert werden, da er eine Massnahme abgebrochen hat oder zu ihrem Abbruch Anlass gegeben hat.

2) Ein "Bewerbungsgespräch" kann es für Arbeitsgelegenheiten nicht geben. Sie werden vom Jobcenter dem Leistungsbezieher zugewiesen.

3) Das Vorgehen von (1) kann wiederholt werden. Dabei können sich die Sanktionierungsstufen überschneiden und aufaddieren. Jede weitere ist höher. In der vierten Stufe erhielte der Leistungsbezieher gar keine Leistung mehr, auch keine Kosten der Unterkunft.

Es gibt in Arbeitsgelegenheiten auch keine "Arbeitgeber". Ein direktes Rechtsverhältnis besteht zwischen dem Leistungsbezieher und dem Massnahmeträger nicht.

Klüger als Leistungsverweigerung ist im Falle von AGH immer der Widerspruch und Rechtsweg gegen die Zuweisung. Oder das Mitmachen nach Widerspruch und anschliessende Einklagen von Tariflohn. Das ist seit Frühjahr 2011 möglich. Denn so gut wie jede AGH ist rechtswidrig, weil sie reguläre Arbeitsplätze verdrängt oder Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft ist. Nach einer Studie des Bundesrechnungshofes (die auf Regierungsanweisung mittlerweile nicht mehr öffentlich ist), sind das ca. 80 Prozent.

Bei I und II passiert gar nix, Hauptsache, er erscheint und tut was und bei III hagelt es dann eine unterschiedlich gstaffelte Sperren, die im schlimmsten Fall auf Nahrungsmittelgutscheine für tägliche Leben raus laufen während Mietkosten weiter gelöhnt werden. Grins - schon gewußt dass die sogenannten gemeinnützigen Vereine, welche solche sogenannten 1 € Jobber anfordern, pro Nase 500 € vom JobCenter bekommen = bei 1.50 pro Stunde zu 30 Stunden die Woche ( auf die sind solche Jobs begrenzt )? Also sind das 180 € für den Jobber während der Verein 320 € einfährt und davon ja eigentlich Werkzeuge zur Arbeit etc. kaufen soll. Aber, ich sag euch was, wir standen mal zu 10 Leuten rum, sollten 25 Tonnen Mutterboden verteilen und hatten grade mal 2 Rechen, 2 Schaufeln und 2 Schubkarren - da war rum stehen leider vor programmiert - sprich nicht alle Hartz IVer sind faul sondern in dem Fall die Vereine schlicht geldgeil, LG.

Goldmen  04.05.2012, 22:34

Bei 1. und 3. bekommt er ärger.

Bei 2. nicht, da dies nicht für eine sanktion ausreicht.

Das kommt immer auf den einzelfall drauf an.

Das jobcenter braucht eine genaue, möglichst schriftliche beurteilung vom arbeitgeber.

Besagt diese das der leistungsbezieher sich zu blöd anstellt, kann es die angesprochenen sanktionen geben.

1,50€ jobs haben in der regel wenig anspruchsvolle aufgaben und tätigkeiten zum inhalt.

Wer dafür zu dämlich ist, kann nicht mind. 3 stunden am tag arbeiten und hat somit kein anspruch auf alg 2 .

Aus Erfahrung kann ich dir sagen das ein 1 euro job nicht schlecht ist,aber es muß auch ein guter platz seien sonst wird mann ausgenutzt wie der letzte haufen dreck.Eine übernahme vom Betrieb ist ihn 99% nicht dabei,auch wenn du sehr gut ihn der Arbeit bist.Wenn du deinen Verpflichtungen NICHT nach kommst dann wird dich der Arbeitgeben Entlassen und dem Job Center ein Bericht zusenden,dann bekommst du 10% weniger ALG II,nur im Krankheitsfall sieht die Lage ganz anders aus. mit fg

Da braucht ihr nicht sonderlich gespannt sein, so ein Verhalten wird mit Sanktionen bestraft, 3 Monate 30% Abzug vom Regelsatz, danach (wenn er seine Meinung bei behält) 3 Monate 60% Abzug usw. bis er gar nichts mehr bekommt.

ecites 
Beitragsersteller
 04.05.2012, 22:21

Wenn sich jemand zu dämlich anstellt kann man ihn dafür bestrafen? Na das wage ich mal zu bezweifeln. Wie will das Amt den Vorsatz beweisen ?

Locke334  05.05.2012, 00:29
@ecites

Na, wenn der Bezieher von ALG II schon im Vorstellungsgespräch sagt er würde den Job nur wiederwillig verrichten und daran auch nichts ändert, dann reicht ja wohl die Aussage des Arbeitgebers voll und ganz aus.