Hartz 4 darf ich in Urlaub fahren bin krank und eh nicht vermittelbar

3 Antworten

Grundsätzlich gelten für dich die ganz normalen Regelungen der Erreichbarkeitsanordnung; d.h., du hast VOR Urlaub/Besuch beim zuständigen Vermittler die Zustimmung zur Ortsabwesenheit einzuholen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

D.h., ob du darfst, wird zunächst dein Vermittler in pflichtgemäßem Ermessen entscheiden; wir können hier nur fröhlich raten.

Du musst Ortsabwesenhit beantragen - das kann es bis zu 21 Tagen geben, dann wird ALG II weitergezahlt. Wenn Du länger oder unerlaubt nicht da bist und es wird bemerkt, musst Du die erhaltenen Leistungen zurückzahlen.

Ja, du darfst. Melde dich beim Jobcenter und sage ihnen Bescheid, wo du wie lange bist.