Handyvertrag automatisch um 2 Jahre verlängert

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Hi, ich wollte für einen Verwalten einen Handyvertrag Kündigen

Für wen?

Du kannst nicht für andere irgendwas kündigen. Kündigen kann immer nur der Vertragsnehmer oder eine von diesem bevollmächtigte Person.

Eine automatische Verlängerung von 24 Monaten sieht das BGB nicht vor. Abweichende Bestimmungen in AGB sind gegenstandslos.

kevin1905  13.04.2014, 00:01

Hab's gefunden:

§ 309 Nr. 9 BGB Buchstabe b).

Das darfst du denen um die Ohren knallen.

herrIdefix 
Beitragsersteller
 13.04.2014, 07:19
@kevin1905
Du kannst nicht für andere irgendwas kündigen. Kündigen kann immer nur der Vertragsnehmer oder eine von diesem bevollmächtigte Person.

ja, ich muss dem das nochmal vor die Nase legen, damit er es dann Unterschreibt, aber im grunde bin ich es ja doch der alles Kündigt usw...

§ 309 Nr. 9 BGB Buchstabe b

puh, super, sowas hab ich gesucht. jetzt werd ich das nurnoch irgendwie in nem Tex verwursten

Nein es ist nicht rechtens! laut § 309 Nr. 9 BGB darf sich der Vertrag bei einer stillschweigenden Verlängerung ohne Kündigung maximal für 12 weitere Monate verlängern.

Das ist vollkommen rechtens, so ein Vertrag muss gekündigt werden !bevor! die 2 Jahre Laufzeit um sind, sonst wird er automatisch wieder verlängert. Die 2 Jahre Verlängerung sind somit rechtens. Steht auch meistens im Kleingedruckten bei solch Verträgen.

Eichbaum1963  12.04.2014, 23:49
Die 2 Jahre Verlängerung sind somit rechtens.

Nein! Eine automatische Vertragsverlängerung über 24 Monate ist ohne besondere Vorteile (wie z. B. ein neues Handy) nicht möglich. 12 Monate sind da das Maximale.

kevin1905  12.04.2014, 23:58
@Eichbaum1963

Hättest du vlt einen § oder ein Urteil dazu, ich find es gerade nich :(

herrIdefix 
Beitragsersteller
 12.04.2014, 23:16

aber gleich um 2 jahre? ich dachte es währen gesetzlich nur 1 Jahr verlängerung erlaubt oder sowas?

Was steht in deinem Vertrag? ( Kleingedrucktes )

kevin1905  13.04.2014, 00:03

Das spielt keine Rolle, weil, lies den Eingangssatz des § den ich oben gepostet habe. =)

Schön eindeutig formuliert...selten bei Gesetzen.

Eichbaum1963  13.04.2014, 00:05

Was da im "Kleingedruckten" steht, ist diesbezüglich Wurscht. ;)

Denn keine AGB stehen über dem Gesetz. ;)

herrIdefix 
Beitragsersteller
 12.04.2014, 23:15

Ich habe leider nicht die Geringste Ahnung, wie gesagt, das ist für nen Verwalten und ich habe nicht viele unterlagen zu dem Vertrag gefunden. Ist aber von Talkline, also wahrscheinlich der Schlimmste anzunehmende Fall.

ich finde dazu nichtmal Rechnungen