Handyvertrag automatisch um 2 Jahre verlängert
Hi, ich wollte für einen Verwalten einen Handyvertrag Kündigen, die 2 Jahre wahren schon abgelaufen und natürlich hat er sich schon Verlängert, aber als ich ihn kündigen wollte, schreiben die zurück, dass er sich nicht nur um 1 Jahr verlängert hat, sondern gleich um 2 Jahre, Ohne neues Handy oder irgend welche sonstigen Vorteile. Ist das Rechtens? Was antworte ich denen auf so was?
4 Antworten
Hi, ich wollte für einen Verwalten einen Handyvertrag Kündigen
Für wen?
Du kannst nicht für andere irgendwas kündigen. Kündigen kann immer nur der Vertragsnehmer oder eine von diesem bevollmächtigte Person.
Eine automatische Verlängerung von 24 Monaten sieht das BGB nicht vor. Abweichende Bestimmungen in AGB sind gegenstandslos.
Du kannst nicht für andere irgendwas kündigen. Kündigen kann immer nur der Vertragsnehmer oder eine von diesem bevollmächtigte Person.
ja, ich muss dem das nochmal vor die Nase legen, damit er es dann Unterschreibt, aber im grunde bin ich es ja doch der alles Kündigt usw...
§ 309 Nr. 9 BGB Buchstabe b
puh, super, sowas hab ich gesucht. jetzt werd ich das nurnoch irgendwie in nem Tex verwursten
Nein es ist nicht rechtens! laut § 309 Nr. 9 BGB darf sich der Vertrag bei einer stillschweigenden Verlängerung ohne Kündigung maximal für 12 weitere Monate verlängern.
Das ist vollkommen rechtens, so ein Vertrag muss gekündigt werden !bevor! die 2 Jahre Laufzeit um sind, sonst wird er automatisch wieder verlängert. Die 2 Jahre Verlängerung sind somit rechtens. Steht auch meistens im Kleingedruckten bei solch Verträgen.
Die 2 Jahre Verlängerung sind somit rechtens.
Nein! Eine automatische Vertragsverlängerung über 24 Monate ist ohne besondere Vorteile (wie z. B. ein neues Handy) nicht möglich. 12 Monate sind da das Maximale.
Hättest du vlt einen § oder ein Urteil dazu, ich find es gerade nich :(
aber gleich um 2 jahre? ich dachte es währen gesetzlich nur 1 Jahr verlängerung erlaubt oder sowas?
Was steht in deinem Vertrag? ( Kleingedrucktes )
Das spielt keine Rolle, weil, lies den Eingangssatz des § den ich oben gepostet habe. =)
Schön eindeutig formuliert...selten bei Gesetzen.
Was da im "Kleingedruckten" steht, ist diesbezüglich Wurscht. ;)
Denn keine AGB stehen über dem Gesetz. ;)
Ich habe leider nicht die Geringste Ahnung, wie gesagt, das ist für nen Verwalten und ich habe nicht viele unterlagen zu dem Vertrag gefunden. Ist aber von Talkline, also wahrscheinlich der Schlimmste anzunehmende Fall.
ich finde dazu nichtmal Rechnungen
Hab's gefunden:
§ 309 Nr. 9 BGB Buchstabe b).Das darfst du denen um die Ohren knallen.