Handy von Kumpel kaputt gemacht?
Hey Leute,
das Handy (Apple) von nem Kollegen ist mir aus der Hand gefallen, es hat "nur" eine Schramme und leider Gottes einen kleinen grünen Pixelfehler.
Würde sowas meine Haftpflicht bezahlen? Er hat noch Garantie, aber diese greift ja nur ein, wenn ein Fehler schon bei Kauf war oder? Bzw. er selber müsste es ja dann fallen lassen haben?
Vielen Dank
11 Antworten
DEINE Haftpflicht zahlt.
Die Garantie beinhaltet derartige Schäden in der Regel nicht.
garantie Ist gedacht falls was mit dem Gerät nicht stimm was der Verbräucher nicht gemacht hat ZB. Produktions Fehler oder software fehler
Wenn das Handy durch einen Sturz beschädigt wird, zahlt das nicht die Garantie. Deine Haftüflichtversicherung könnte den Schaden bezahlen. Eine Schadensmeldung musst du "unverzüglich" (also spätestes am Folgetag) deiner Versicherung melden. Dann musst du den schriftlichen Schadesbericht ausfüllen und hoffen, dass deine Versicherung zahlt (siehe unter "Haftungsausschlüsse" in der AGB's).
das Handy (Apple) von nem Kollegen ist mir aus der Hand gefallen,
Hat dein Kollege dir sein Handy geliehen, dann wäre es nur dann mitversichert, wenn in deiner Privathaftpflicht geliehene Sachen mitversichert sind.
Oder hast du ihm das Handy entwendet? Dann zahlt dies keine Privathaftpflichtversicherung!
Was du meinst interessiert hier niemanden.
Maßgebend ist, wie das Versicherungsunternehmen den Schaden abwickelt.
Und dein Schwachsinniges Gelabber hier interessiert hier auch keinen ;)
Wenn du die Frage nicht verstehst, weshalb antwortest du denn dann?
Würde sowas meine Haftpflicht bezahlen?
Ist doch eindeutig!
Naja Bruder muss los habe bessere dinge zu tun als mit etwas wie dich zu diskutieren
Solch einen dummen dämlichen User wie dich trifft man sehr selten hier im Forum
Da hat die Garantie null mit zu tun. Du hast einen Schaden verursacht und mußt ihn ersetzen. Wenn Deine Eltern eine Haftpflichtversicherung haben übernehmen die das vielleicht, ansonsten mußt Du selber zahlen.
In modernen (!) Haftpflichtversicherungen sind "Miete, Leihe, Pacht" mitversichert.
Wenn du eine derartige Versicherung unterhältst, gibt es keine Probleme!
Auch hier kann es ein Problem geben, und zwar wenn das Handy ohne Einverständnis des Eigentümer entwendet wurde, dann zahlt die PHV nicht.
Nennt sich dann Diebstahl.
Zitat Fragesteller: "Nein nein, er hat es mir gegeben weil ich mir ein Foto angucken sollte."
In diesem Fall hat er es geliehen und dann würde die Privathaftpflicht nur zahlen, wenn geliehene Sachen mitversichert sind.
Was habe ich denn in meiner Antwort geschrieben?
Nur weil er es Genommen hat ist es nicht gleich Diebstahl
Diebstahl ist erst wenn er es einpackt und einfach Mit nimmt aber ich gehe hierbei von aus das er es genommen hat um es sich anzugucken oder so