Handy von Freundin kaputt gemacht- Haftpflichtversicherung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du wirst glaubhaft erklären müssen, wieso du das Handy deiner Freundin überhaupt hattest.

Außerdem will der Versicherer prüfen, ob der Schaden mit deiner Schilderung überein stimmen kann.

Grundsätzlich übernimmt die private Haftpflichtversicherung solche Schäden sofern Du gegen den § 823 BGB verstoßen hast, falls nicht kannst du zwar auch Schadensersatzpflichtig sein, dafür würde aber keine Haftpflichtversicherung aufkommen.

§ 823 BGB sagt:
ein Schaden muss vor allem wiederrechtlich entstanden sein um gegen diesen Paragraphen verstoßen zu haben, sofern dass der Fall ist übernimmt deine Haftpflichtversicherung deine Schadensersatzpflicht bis maximal zur Höhe des Wiederbeschaffungswert.


Um Deine Frage also richtig zbeantworten zu können ist eine genaue Schilderung des Schadenhergangs unumgänglich.

Aber warum fragst Du diese Gemeinschaft und nicht Deinen Versicherungsfachmann, der sollte es am besten wissen und kennt die Möglichkeiten sehr genau um Dir zu Deinem Recht zu verhelfen. Die Schadenschilderung selbst an die Versicherung zu richtien führt in sehr vielen Fällen zur Ablehnung der Deckungszusage.

verreisterNutzer  28.04.2017, 15:07

Ergänzung....
der Schaden muss wiederrechtlich und ohne Vorsatz bzw. auch ohne "billigendes Inkaufnehmen einer Beschädigung" (=grob fahrlässig), entstanden sein.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Deine Schadensersatzpflicht nur wenn Wiederrechtlichkeit und Fahrlässigkeit zum Schaden geführt haben.... Ansonsten ist sie leistungsfrei ausser der versicherte Tarif übernimmt auch Schadensersatzansprüche falls in bestimmten Bereichen keine Wiederrechtlichkeit vorliegen muss. Das sind aber optionale Tarifbausteine (zb. für Mietsachschäden oder Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen)

Wenn du eine Haftpflicht hast wird die Versicherung auch greifen aber du musst wenn vorhanden den Selbstbehalt mit berücksichtigen. Den trägst du dann selber

...auf alle Fälle Handyrechnung bei deiner Versicherung einreichen

Apolon  29.04.2017, 11:42

Wenn du eine Haftpflicht hast wird die Versicherung auch greifen

Nein - in den meisten Fällen, werden solche Schäden abgelehnt, da geliehene Sachen nicht mitversichert sind.

Oder die Beschädigung mit der Schadensschilderung nicht übereinstimmt.

verreisterNutzer  28.04.2017, 15:01

Wenn du eine Haftpflicht hast wird die Versicherung auch greifen

WOW.......

Du musst Hellseher sein

Ich bin Versicherungsfachmann und kann anhand der Schadensschilderung nicht erkennen ob in diesem Fall eine Haftplichtversicherung für den Schädiger eintreten kann oder nicht. Ausserdem ist unter Umständen auch der genaue Tarif des Fragestelellers wichtig um hier eine Aussage treffen zu können.

verreisterNutzer  28.04.2017, 15:13
@mariohatkp

das spielt doch überhaupt keine Rolle.....
Die gesetzlichen Bestimmungen und Grunddeckungen für eine PHV sind für jede Versicherungsgesellschaft gleich. Darüber hinausgehende Absicherungen müssen vom VN versichert und bezahlt werden.
Beiträge, Selbstbeteiligungen und Deckungshöhe können vareiren, die Grunddeckung aber nicht.

mariohatkp  28.04.2017, 15:15
@verreisterNutzer

das ist mir doch bewusst mich hat lediglich interessiert bei welcher Gesellschaft du arbeitest.

Und es ist doch selbstverständlich ob die Versicherung den Schadensfall erst einmal prüft...

Maikiboy29  28.04.2017, 14:44

Warum?

mariohatkp  28.04.2017, 14:45
@Maikiboy29

Aus welchem Grund stellst du hier die Frage?

Ich habe heute (nicht mit Absicht) das Handy meiner Freundin herunter fallen lassen und jetzt ist es total kaputt.

Hat deine Freundin dir das Handy geliehen?

Wenn ja, zahlt es deine Privathaftpflichtversicherung wenn geliehene Sachen mitversichert sind.

Wenn sie es dir nicht geliehen hat, stellt sich die Frage wie es in deinen Besitz gekommen ist.

Das sollte die Haftpflichtversicherung bezahlen