Handy kaputt gemacht - Haftpflicht will nicht zahlen!

7 Antworten

Haftpflicht zahlt, wenn ich z. B. bei einem Freund dessen auf dem Tisch liegendes Handy versehentlich zerstöre, weil ich mich drauf setze oder es mit Bier überschütte etc. Selbst dann versuchen sie sich gerne noch heraus zu reden, weil das Handy dort vielleicht gar nicht hätte liegen dürfen etc.. Schon in dem Moment, wenn er mir das Handy in die Hand drückt, damit ich es testen kann, wird es schwierig. Wenn ich es einfach vom Tisch nehme und es mir herunter fällt, kann es funktionieren.

Wenn mir ein Gegenstand von jemandem zur Verfügung gestellt wird, liegt die Verantwortung häufig voll bei mir und die Haftpflicht ist fein 'raus. Da muss man im Kleingedruckten nachsehen.

Wenn ich in nicht ganz nüchternen Zustand einen Schaden anrichte, gibt es auch oft eine entsprechende Klausel, die die Versicherungsleistung zumindest beschränkt oder gar komplett ausfallen lässt.

D.h., Du hast möglicherweise Pech gehabt. Das tut weh, sollte Dir dann aber eine Lehre sein.

DMbuzz1  04.09.2012, 17:56

Wenn er es Dir zum Testen in die Hand drückt, ist das keine Leihe - er gibt damit nicht vorübergehend die Herrschaft / den Besitz am Handy auf.

Viele Versicherungen sichern auch geliehene Gegenstände ab - das steht im jeweiligen Vertrag - den man wenn möglich vor Abschluss mal lesen sollte.

Ich frage mich bei den ganzen Fragen zu Versicherungen hier, wozu die Leute überhaupt Versicherungen abschließen, wenn sie überhaupt nicht wissen, gegen welche Unbill sie sich damit absichern und gegen welche nicht. Scheint einfach nach dem Motto zu laufen: Man braucht halt 'ne Haftpflicht, also mach ich mal so ein Ding... Und nachher wird gejammert und die böse Versicherung beschimpft, weil irgendwas nicht bezahlt wird - obwohl das in dem Vertrag, den man selbst unterschrieben hat, genau so (und meistens auch einfach verständlich) drinsteht.

ratsinthewalls 
Beitragsersteller
 04.09.2012, 17:58
@DMbuzz1

Woher wollen die denn bitte wissen, ob ich es dauerhaft oder nur zum testen hatte? Und außerdem wird hier gar keine Versicherung schlecht gemacht etc. ^^

DMbuzz1  04.09.2012, 18:10
@ratsinthewalls

Das mit dem Testen war auf den Beitrag von Mediachaos bezogen - "zum Testen in die Hand drückt" - d.h. erst ist dabei und er sagt nicht: "Nimm das mal mit und probiers aus.". In dem ersten Fall behält er rechtlich betrachtet den Besitz / die Sachherrschaft an dem Handy - im zweiten nicht.

Geschimpft hast Du nicht - aber gejammert... Ist auch nicht böse gemeint - nur müsst Ihr halt, falls Ihr wollt, dass die Versicherung in einem Fall von Leihe zahlt, eine Versicherung ohne eine Klausel, die das ausschließt unterschreiben. Wenn Ihr nicht darauf achtet ist dass Euer Fehler (oder auch nicht - s.u.).

"Meiner Meinung nach sollte die Haftpflich dafür aufkommen, wofür hat man sonst eine?"

Nur mal ganz allgemein dazu: Eine Versicherung hat man vernünftiger Weise nur dafür, Schäden zu tragen, die sonst katastrophal / nicht tragbar sind. Du zahlst ja nicht nur das durchschnittliche Schadensaufkommen, sondern einiges mehr an die Versicherung - deshalb ist es, auf die Lebenszeit betrachtet, für die meisten viel billiger "kleine" Schäden wie das Handy und den Ranzen nicht abzusichern und den Eigenanteil weit hochzusetzen. Wichtig ist die Versicherung, falls ich versehentlich das Nachbarhaus anzünde, jemanden in den Rollstuhl bringe oder ein Tanklastzug wegen mir verunglückt.

ratsinthewalls 
Beitragsersteller
 04.09.2012, 17:54

Meiner Meinung nach sollte die Haftpflich dafür aufkommen, wofür hat man sonst eine? Damals als ich in der Schule einen Ranzen von ner Mitschülerin ausversehen kaputt gemacht hab, hat die Versicherung auch gleich ohne wenn und aber gezahlt.. und der Vorfall ist mir definitiv eine Lehre!

Shit happens. Normalerweise sind geliehene und gemietete Gegenstände, grobe Fahrlässigkeit und Fälle innerhalb der Familie von der Haftpflicht ausgeschlossen. Um das genau herauszufinden solltest Du einfach mal den Vertrag Deiner Mutter studieren - es gibt auch Ausnahmen. Aber viel Hoffnung solltest Du Dir nicht machen.

Dass dein Vater dir das Handy freiwillig gegeben hat, KANN eine faule Ausrede der Versicherung sein. Allerdings kommt es auf den Inhalt des Vertrages des Haftpflichtversicherers bezüglich Leihgaben an. Mir ist mal das Laptop eines Kumpels runtergefallen, das er mir damals für eine Hausarbeit von der Uni geliehen hatte. Meine Haftpflicht hat anstandslos gezahlt. Es kann aber sein, dass der Vertrag deiner Mutter die Absicherung von beschädigten Leihgaben ausdrücklich ausschliesst. Nur wenn ein solcher Haftungsausschluss bezüglich Leihgaben eindeutig im Vertrag mit der Haftpflicht steht, darf die Versicherung den Schaden ablehnen, schaut euch also euren Haftpflichtvertrag genau an, bevor ihr der Versicherung auf die Ablehnung antwortet.

Steht nix entsprechendes im Vertrag drin, ist die Begründung eurer Haftpflicht tatsächlich, wie oben geschrieben, eine faule Ausrede.

DMbuzz1  04.09.2012, 17:49

richtig - sie hat aber auch noch die zwei weiteren in meinem Beitrag genannten "Ausreden" - also grobe Fahrlässigkeit und Fälle innerhalb der Familie / evtl. auch nur des Haushaltes :) Also nochmal den Vertrag studieren.

Cijay2104  04.09.2012, 17:54
@DMbuzz1

Wer gibt denn bitte freiwillig an, dass er im Moment des Schadens angetrunken war? Ausrutschen und hinfallen kann ja schließlich jedem mal passieren ;)

ratsinthewalls 
Beitragsersteller
 04.09.2012, 17:56
@Cijay2104

Mir wurde eigentlich geraten gar nicht erst zu erwähnen, dass ich angetrunken war ^^

DMbuzz1  04.09.2012, 17:59
@Cijay2104

Der, der ehrlich ist und seine Versicherung und die anderen ehrlichen Versicherungsnehmer nicht betrügen will. Ach nein stimmt - der meldet das erst gar nicht.

Ich freue mich über jeden Betrüger, der von den Versicherungen entlarvt wird, das wirkt sich ganz direkt auf meinen Geldbeutel aus.

ratsinthewalls 
Beitragsersteller
 04.09.2012, 18:01
@DMbuzz1

Um hohen Blutdruck bei dir zu vermeiden - Ich habe es bereits gemeldet, dass ich etwas getrunken hatte ;) also sollte man GANZ VIELLEICHT keine zu großen Töne spucken, just sayin

Cijay2104  04.09.2012, 18:02
@ratsinthewalls

Genau das habe ich ja auch damit gemeint^^ Wer hinfällt, wird nicht zugeben, angetrunken gewesen zu sein, ausrutschen kann jeder. Wer das mit dem Betrunkensein selbst und ohne Not bei der Schadensmeldung angibt, ist selber schuld.

Cijay2104  04.09.2012, 18:04
@ratsinthewalls

Liebe Leute, ich meinte das als Scherz...

DMbuzz1  04.09.2012, 18:11
@ratsinthewalls

Das war nicht auf Dich bezogen, sondern ganz allgemein - Versicherungsbetrug - und damit Betrug an den anderen Versicherungsnehmern - ist ja inzwischen so ne Art Volkssport geworden...

Da gibt es nichts weiter zu helfen.

Die Versicherung hat Recht, wenn nur der Basistarif versichert ist ohne zusätzlichen Einschluß geliehene Sachen. Das ist Fakt.

Zudem bist Du echt selber schuldig wenn Du Dich so zusäufst dass Du nicht mehr gehen kannst !

Kein Mitleid !

Geld zum Saufen hattest Du, also wirst Du auch Geld haben für ein neues Handy !

Es ist auch gut, dass man da praktisch keine Chance hat! Du machst Dir im Rausch Deine Sachen kaputt, und andere sollen dafür zahlen? Das wäre nicht richtig.