Handy am Tretroller, City Roller, Kickbike, Dogscooter (ohne Hund)?

1 Antwort

Braucht es für jedes einzelne Fortbewegungsmittel ein spezifisches Gesetz, um dir zu sagen, dass es ein Risiko bzw. eine Gefährdung für dich und andere darstellt, wenn du in dein Handy guckst, während du dich im öffentlichen Raum bewegst?

Die Wahrnehmung ist stark eingeschränkt, eine Voraussicht ist praktisch unmöglich, der Reaktionsspielraum minimal.

Natürlich wird der Schaden geringer sein als beim Zusammenstoß mit einem Auto, doch das tröstet dich nicht, wenn du z. B. ein Kind umrollerst, das Verletzungen davon trägt.

Im übrigen gibt es in der STVO ein allgemeines Gesetz, demzufolge du dich im Verkehr jederzeit angemessen zu verhalten hast. Streng genommen dürften auch Fußgänger nicht im Laufen aufs Handy schauen. Jedenfalls dürfte es Ärger mit der Versicherung geben, wenn du wegen verminderter Aufmerksamkeit einen Schaden verursachst.

YourWonderful 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 12:50

Vielen lieben Dank für die Antwort.

Selbstverständlich muss nicht immer ein Gesetz für alles vorhanden sein.

Die Frage war aber genau ob und was das Gesetz hierzu zu sagen hat.

Ein Fahrradfahrer muss bei Benutzung des Handys zahlen, ein Fußgänger nicht. Die Frage war eben, wie es gewertet werden würde.

Mutmaßungen helfen hier leider nicht weiter.

Dass die Wahrnehmung stärkt eingeschränkt ist wage ich zu bezweifeln, höchstens vielleicht das Sichtfeld etwas aber das auch nur in geringem Maße insofern man sich das Ding nicht direkt vor die Augen hält. (sonst würde ein Navigationsgerät im Auto ja genauso gefährden..)

Wie gesagt, es geht nur darum ob die Verwendung eines Mobiltelefons strafbar ist (beispielsweise bei kurzem Ablesen der Uhrzeit =kein Risiko wenn man vorher vorausschauend den Weg gemustert hat)

Dennoch vielen lieben Dank für deine Antwort (: