Halterwechsel bei leasing fahrzeug?
Hallo ich habe eine frage wir haben mit unserem Auto ein Halterwechsel machen lassen leider unter der Familie und nun gibts unstimmigkeiten. Der kredit läuft noch und wir bezahlen.Und die schwiegermutter zahlt nur ihre steuern/Versicherung. Wir wollen das Auto zurück aber sie sagt das Auto gehört ihr weil angebliche bei haltwechsel auch sie jetzt im Fahrezeugbrief steht und aber eigentlich gehört er doch meinem Mann er zahlt die raten und der Bank gehört es oder nicht. Sie meint wenn wir das holen ruft sie Polizei sie wäre eigentümerin.
Evtl ist hier jemand der uns helfen kann etwas.
ich danke euch schon mal
3 Antworten
Falls noch aktuell, dann wäre erst mal abzuklären: Ist das Auto jetzt ein Leasingfahrzeug oder handelt es sich um eine Kreditfinanzierung???
Bei Leasing gehört das Auto der Leasingbank und nicht euch! Demnach hat die Leasingbank auch den Fahrzeugbrief und somit könnt ihr den ja gar nicht ändern lassen!
Ist es jedoch eine Kreditfinanzierung, dann gehört einem von euch nach der Abzahlung des Kredites dieses Auto! Jedoch ist auch hier der Fahrzeugbrief beim Kreditgeber hinterlegt, also könnt ihr diesen erst mal auch nicht ändern lassen!
Also die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II haben den Fahrzeugschein u. -brief ersetzt! Dabei steht extra ein wichtiger Zusatz in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief), welcher da lautet: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen!
Demnach gilt der Kaufvertrag bzw. Kredit- oder Leasingvertrag!!!
Gruß siola
Wie habt ihr denn bei Leasing / Finanzierung einen Halterwechsel gemacht ? Ohne Zustimmung der Bank / Leasinggesellschaft geht das doch überhaupt nicht. Außerdem ist Eigentümer immer der, der auch im Kaufvertrag steht. Wer im Brief steht ist nebensächlich.
Hallo danke für deine Antwort.Wir haben mit der Zustimmung der Bank denn halterwechsel machen dürfen. Aber nun wissen wir nicht ob bei halterwechsel auch der jenige Eigentümer ist und im Brief steht.