Bepfandung wenn Getränkedosen aus dem Ausland nach Deutschland verkauft werden?
Hallo, ich stelle mir gerade die Frage wie es mit der Bepfandung von gewöhnlichen Getränkedosen aussieht, wenn diese aus dem Ausland aus nach Deutschland verkauft werden. Nach meinem Kenntnisstand sieht es ja so aus, dass ein Händler in Deutschland seine verkauften Getränkedosen mit jeweils 25,- ct Pfand pro Dose bepfanden muss. Selbst bei Importware ohne Siegel muss dies durchgeführt werden.
Doch wie sieht es nun aus wenn ich mit meinem Unternehmen aus Spanien Getränke nach Deutschland verkaufe. Müssen diese nun auch bepfandet werden oder nicht? Schließlich verkaufe ich ja auch in/nach Deutschland.
2 Antworten
Wer in Deutschland eine mit Pfandpflicht belegte Verpackung (z. B. Dosen) in Verkehr bringt, muß Pfand erheben.
Bei importierten Einwegprodukten aus dem Ausland ergibt sich ebenfalls eine Pfandpflicht.
In diesem Fall muss derjenige, der das Produkt einführt ein Pfandkonto einrichten und das Pfandsiegel sowie einen EAN-Code anbringen lassen - durch DPG-Aufkleber - z.B. bei der Kennzeichnung geringer Stückzahlen oder zur Kennzeichnung von Importware (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG für den Vertrieb von DPG-Aufklebern zugelassenen Dienstleistern)
ja glaub schon