Hallo, braucht man bei einem Probearbeitstag einen schriftlichen Fahrauftrag für Stapler?

4 Antworten

Streng genommen ja. Handelt es sich jedoch nur um einen einzigen Tag, werden sich die meisten Betriebe wohl dieses Schriftstück sparen - in der Hoffnung, dass nichts passiert.

bei einem Probearbeitstag wird der Stapler tabu sein; eine Ameise wirst bedienen können - auch das gehört zu den Flurförderfahrzeugen. 

Es wird keiner zum Chef rennen um einen "Fahrauftrag" zu holen; nach Bedarf wird der genutzt.

Die interessante Frage ist, ob Du versicherungsrechtlich (aus Sicht des Betriebes) überhaupt Stapler fahren darf. Hast Du einen Staplerschein? Und hat Dich der Arbeitgeber danach gefragt?

Auch wenn man einen Stapler ohne speziellen "Führerschein" auf Privatgelände bewegen darf, gelten für Betriebe mit Mitarbeitern da noch ein paar zusätzliche Regeln. Und ein Arbeitgeber verliert z. B. den Versicherungsschutz für seine MA, wenn er einen Staplerfahrer ohne Befähigungsnachweis durch die Hallen fahren lässt. Wenn es dann einen Unfall gibt, dann hat nicht nur der Bruchpilot ein Problem...

GastDi 
Beitragsersteller
 14.09.2016, 08:57

Danke für die schnelle Antwort.

Ich besitze einen Staplerschein von der Dekra, Morgen soll ich bei einer Firma 4 Stunden zur Probe arbeiten. Zu dieser Stelle hat mich eine Zeitarbeitsfirma vermittelt jedoch habe ich keinen Arbeitsvertrag mit einer Firma. Für mich stellt sich die Frage brauch ich den Fahrauftrag oder nicht? Wenn ich mich weigere ohne zu fahren hat sich das mit der Arbeit wahrscheinlich erledigt.

Hat noch jemand einen Tipp?

Danke!!

Genau kenne ich ich damit nicht aus, würde aber um späteren Ärger aus dem Wege zu gehen, solche Sachen immer schriftlich machen.

Somit stehst du auf der richtigen Seite.