Hallo zusammen Ich habe von einen jahr ein dealer verpetzt und möchte jetzt die aussage zurückziehn. Geht das noch?

3 Antworten

Hallo Ruffydmonky,

eine Anzeige kann man gar nicht zurückziehen.

Eine Anzeige ist nämlich nichts weiter, als eine Mitteilung an die Polizei, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat oder dass man zumindest den Verdacht hat, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat.

Hat man diese Mitteilung erst einmal gemacht, kann man nichts mehr zurückziehen, egal wie lang die Anzeige her ist. Selbst nach 5 Sekunden kann man die Anzeige nicht zurückziehen.

Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat, ist sie auch verpflichtet mit Ihren Ermittlungen zu beginnen. Der Anzeigende hat dann keinen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens/Strafverfahrens.

Was man zurückziehen kann ist der sogenannte Strafantrag der bei einigen Delikten erforderlich ist, damit die Tat verfolgt werden kann.

Welche Taten zu den Antragsdelikten gehören und was ein Antragsdelikt überhaupt ist, kann man unter folgendem Link nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Aber eines gleich Vorweg: Drogendelikte gehören nicht zu den Antragsdelikten, sondern die Polizei ist verpflichtet von Amtswegen ein Strafverfahren/Ermittlungsverfahren  einzuleiten, sobald sie Kenntnis von der Tat erhält.

Schöne Grüße
TheGrow

Ruffydmonky 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 22:55

Es ist keine anzeige sondern ein zeuge aussage

TheGrow  13.04.2016, 09:49
@Ruffydmonky

Für die Aussage als Zeuge gilt das Gleiche wie für die Anzeige.

Das was man in der Vernehmung ausgesagt hat, wurde Protokolliert und diese Aussage kann man nicht wieder zurückziehen.

Das einzige was Du machen könnest, ist die Aussage zu korrigieren, wenn Dir im Nachhinein noch was einfällt.

Ich warne aber dafür, jetzt zu Protokoll zu geben, dass die Tat nur erfunden hast oder Du einen falschen der Tat bezichtigst hast, denn dann bist Du derjenige gegen den unter Umständen ein Strafverfahren nach folgenden Rechtsgrundlagen eingeleitet  werden kann:

  1. gem. § 145d - Vortäuschen einer Straftat (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html)
  2. gem. § 164 StGB - Falsche Verdächtigung (Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html )
  3. gem. § 258 StGB. (Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html )

Du 31 mit Recht das hast du auch verdient wen mich jemand veraten würde...Hätte ich die Person auch gesucht und kalt gemacht ....

Wie willst du das den begründen?