Hallo, Wenn ich mich bei einer Wohnung über Wohnberechtigungsschein (WBS) bewerbe, darf ich dann Mitbewohner haben, die nicht WBS berechtigt sind?
Ich ziehe mit zwei Freunden zusammen (wenn das was wird mit der Wohnungssuche), und möchte unsere Chancen erhöhen indem ich einen WBS beantrage.
Da meine beiden Freunde aber keinen WBS beantragen können, da sie zu viel verdienen, frage ich mich ob ich dann überhaupt Wohnungen bekommen kann für die man einen WBS braucht, wenn ich der Einzige wäre, der anrecht auf eine solche Wohnung hat.
Danke
4 Antworten
Wenn Du einen WBS beantragst und erhältst, gilt dieser auch nur für eine Wohnung für eine Person bis Quadratmeter XX.
Warum sollte auch der Steuerzahler gutverdienenden jungen Leuten auf Kosten der Allgemeinheit eine Wohnung subventionieren?
Wieso schade? Wo sollen denn dann Deiner Meinung nach Menschen mit nachweislich geringem Einkommen eine Wohnung finden, wenn Menschen wie Du glauben - über einen solchen Umweg - eine vom Steuerzahler subventionierte zweckentfremden zu dürfen?
Da hast du offensichtlich nicht verstanden, was ein WBS ist. Entweder haben alle Mitbewohner einen, oder keiner. Mit WBS darfst du nur in sozial geförderten Wohnraum einziehen. Und der steht Leuten mit höherem Verdienst einfach nicht zu.
Kannste vergessen! Und 'ne WG muss außerdem vom Vermieter genehmigt werden!
Der WBS wird für dich nur für eine Einzimmerwohnung ausgestellt (evtl. für 1,5 Zimmer). Das ist eindeutig zu klein für 3 Leute.
Danke, hab auch grad gelesen, dass wir das knicken können. Schade