Hallo! Welche Versicherung kommt für den Schaden am geliehenen Anhänger auf?

2 Antworten

Falls Du den Anhänger privat geliehen hattest, dann dürfte keine Versicherung den Schaden übernehmen, sondern Du selbst müsstest zahlen.

Hattest Du ihn bei einem offiziellen Verleihunternehmen geholt, dann könnte eine Versicherung bestehen, falls Du die extra abgeschlossen hättest, was regelmässig angeboten wird.

Falls Du Dir die paar Euro dafür "erspart" hattest, dann müsstest Du auch hier (meist) die ersten 500 Euro zahlen.

GKToby 
Beitragsersteller
 06.11.2013, 19:09

...ja, das ist der Kenntnisstand, den ich auch hatte. Es gibt aber auf Grund einer Gesetzesänderung Urteile im Falle von Unfallschäden von/mit Gespannen. Die beziehen sich aber leider immer auf klassische Unfälle wie "bei der Gespannfahrt ins Schleudern gekommen" usw. Die Werkstatt meinte dass der Schaden am Anhänger - auf Grund eben dieser Gesetzesänderung - von der Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges übernommen werden müsse, sofern der Anhänger nicht dem Fahrer/ Eigentümer des Zugfahrzeuges gehöre.

Das wurde mir leider von der Kfz-Versicherung so nicht bestätigt. Die wiederum meinten dann auch, dass sich die Gesetzesänderung nur auf Gespannunfälle z.B. durch ins-Schleudern-kommen beziehe. In einem solchen Fall wäre angeblich der Schaden am Anhänger durch die Kfz-Haftpflicht versichert --- ich frage mich nun nach der Logik! Ob ich nun ins Schleudern komme (durch Fahrfehler et c) oder die Kurve falsch einschätze und Gebäudeteile touchiere; wieso wird das unterschiedlich gewertet?!

Mir geht es hier nicht um den Schaden am Gebäude - der Anhänger (von Privat geliehen!) hat wesentlich mehr gelitten!!!

holgerholger  07.11.2013, 22:21
@GKToby

Wenn der Anhänger an Deinem Auto angehängt war, und keine eigene Vollkasko hat, zahlst Du selber. Die Haftpflicht deines Autos würde zahlen, wenn du den fremden Anhänger, der am Strassenrand stand, angefahren hättest.

Du schreibst geliehener Anhänger, möglicherweise von einem Anhängerverleih?

Falls der Anhänger im Zuge des Verleihens eine Vollkasko hat oder aus sonstigen Gründen Vollkasko-versichert ist kannst Du die einschalten.

Gibt es für den Anhänger keine Vollkasko wird es wahrscheinlich keine Versicherung geben die für den Schaden aufkommen würde.

Wenn ein Schaden an besagtem Gebäudeteil entstanden ist kann dafür die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs in Anspruch genommen werden.