Hallo, SKR03 Kauf einer Immobilie die dem Anlagevermögen zugeführt. Die vorab fälligen Kosten (Auflassungsvormerkung) werden auf welches Konto gebucht?

1 Antwort

Diese Kosten gehören - ebenso wie die Notarkosten, die Grunderwerbsteuer und die Kosten der Eintragung im Grundstück - zu den Anschaffungskosten der Immobilie.

Das Konto ergibt sich aus der Art des Grundstücks, und da gibt es Konten von 0050 bis 0193.

take02 
Beitragsersteller
 07.10.2016, 18:32

Hallo Helmuth, vielen Dank für die Antwort. Deine Antwort ist natürlich richtig, mir geht es allerdings primär darum, dass 
die Notarkosten und Kosten für die Auflassungsvormerkung zunächst als sonstige Vermögensgegenstände im Zeitpunkt der Entstehung zu aktivieren sind und zwar solange die Immobilie an sich noch nicht bilanziert wird, weil das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Später gibt es dann einen Aktivtausch.

Helmuthk  07.10.2016, 20:05
@take02

Ich hätte es aber auf "Anzahlungen für Anlagen" gebucht, und zwar direkt auf dem Grundstückskonto.