Hallo. Prozente Abzug wegen Einarbeitung?
Hallo mein Kumpel hat eine neue Arbeitsstelle, er wird zurzeit eingearbeitet nur soll er dann 20% Lohnabzug bekommen ist das rechtens
5 Antworten
Dein Kumpel soll den Spieß umdrehen und nachfragen, wodurch der Abzug begründet wird. Es ist vermutlich arbeitsvertraglich ein Lohn vereinbart und vermutlich gibt es keine Rechtsgrundlage und keine vorher getroffene Vereinbarung, dass der Lohn nicht komplett bezahlt wird. Also muss sich der Betrieb auch an den Vertrag halten.
Eine gewisse Einarbeitung ist in jedem Beruf notwendig und führt meines Erachtens nicht zu einer Verringerung des Lohns.
NÖ. Die können ihm 100% zahlen und nach der EInarbeitung 120% aber andersrum nicht.
Eine Kürzung ist nicht zulässig.
https://www.channelpartner.de/a/volles-gehalt-waehrend-der-einarbeitung,609721
Du kannst also auf vollen Lohn bestehen, aber wenn Du in der Probezeit bist, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das sie Dir kündigen.
Ich würde darauf bestehen, denn ist man eingearbeitet und leistet mehr als Andere bekommt man deswegen auch nicht immer mehr Geld.
Vor längerer Zeit fing ich neu bei einer Firma an, nach 6 Monaten habe ich mir so vile angeeignet, dass ich selber Maschinen einrichten konnte was sonst ein Einrichter machte. ( Hatte keinen Bock mehr mehrere Stunden auf den Einrichter zu warten.
Auf die Frage nach Lohnerhöhung meinte der Chef:
Sie müssen ja hier nicht arbeiten und den Weg zum Arbeitsamt kennen sie bestimmt auch.
Solange der Lohn auch nach dem Abzug mindestens die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns erreicht und im Betrieb kein Flächentarifvertrag gilt, kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.
Das alles müsste man wissen, um die Angelegenheit rechtssicher beantworten zu können.
Es gilt immer, was schriftlich festgehalten wurde.
Also, was steht in seinem Vertrag?
Wenn dort für eine befristete Einarbeitungszeit ein verminderter Lohn steht, ist das bindend.
Es sei denn, der Lohn ist dann so gering, das er gegen den Mindestlohn verstößt.
das mag ja alles so sein, aber das hat mit der Frage nichts zu tun. Hier ist es wichtig, was schriftlich vereinbart wurde. Solange wir nichts anderes wissen, kommt es darauf an.
Nicht das mag alles sein, sondern es gesetzlich geregelt.
Was in Verträgen steht muss gesetzeskonform sein und das ist es hier nicht, wie man auch an meinem Link erkennen kann.
Solange wir nichts anderes wissen, kommt es darauf an.
Wenn Du Dir den Link durchliest, weißt Du es anders.
Nicht böse sein, aber das ist Quatsch.
Manchmal gelten individuelle Vereinbarungen, aber oft gehen gesetzliche Bestimmungen/Gesetze vor.
Nicht alles was in Verträgen steht ist wirksam, auch nicht wenn man unterschrieben hat.
Das gilt für verschiedene Verträge wie Arbeitsrecht, Mietrecht usw.
Persönliches Beispiel:
Ich habe eine befristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit. Als dieser auslief, wurde ein neuer befristeter Vertrag wiederum mit einer Probezeit vereinbart und unterschrieben.
Laut Gesetz darf die Probezeit 6 Monate nicht überschreiten. Das gilt auch bei mehrfachen Befristungen.
Hätte mir mein Arbeitgeber mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist ohne Grund gekündigt, wäre ich dagegen vorgegangen.