Hallo, ist Filmgeld (Movie Money) Legal?
Ich möchte ein paar Fotos machen und ein Video drehen, wo im Hintergrund sehr viel Geld liegt.
Für den kurzen Clip wäre es sehr gut, wenn diese "Hologramme" glänzen, sie müssen nicht richtig funktionieren aber sie sollten nur glänzen.
Jetzt bin ich auf so genanntes "Movie Money" gestoßen, dieses besteht aus dem gleichen Material, wie die Euro-Scheine, sind beidseitig bedruckt und haben auch diesen glänzenden Streifen.
Auf dem Rand von diesen Scheinen steht : "THIS IS NOT LEGAL. IT IS TO BE USED FOR MOVIE PROPS", unter dem EU- Zeichen steht "MovieMoney" und bei den Bezeichnungen für Euro steht "PROP".
Jetzt ist meine Frage, ob dieses Geld überhaupt Illegal ist und ob es Probleme mit dem Zoll geben könnte, da es trotz diesen Merkmalen sehr echt aussieht.
Vielen Dank!
MrAssistent
8 Antworten
https://de.wikipedia.org/wiki/Falschgeld
Auch in der Euro-Zone gibt es eine entsprechende Vorschrift: Die EZB-Entscheidung Nr. 4 aus 2003 vom 20. März 2003, dort insbesondere Artikel 2 Absatz 3, enthält in den Unterabschnitten a–f einen „Positivkatalog“, wann Reproduktionen von Euro-Banknoten erlaubt sind. Ist bei körperlichen Reproduktionen mindestens einer der Punkte a–e erfüllt, ist die gesamte Reproduktion zulässig. Punkt f regelt die Zulässigkeit von elektronischen Reproduktionen. Im Einzelnen:
a) Einseitige Reproduktionen (= auf der anderen Seite kein banknotenähnlicher Aufdruck), wenn die Kantenlängen gegenüber dem Original jeweils entweder um 25 % erhöht oder vermindert werden.
b) Beidseitige Reproduktionen, wenn die Kantenlängen gegenüber dem Original jeweils entweder verdoppelt oder halbiert werden.
c) Einzelne Gestaltungselemente, wenn diese auf einem nicht banknotenähnlichen Hintergrund aufgebracht werden.
d) Einseitige Reproduktionen, wenn weniger als 1/3 der Vorder- oder Rückseite reproduziert wird.
e) Reproduktionen auf einem Material, das sich deutlich von Papier (allgemein) unterscheidet, wenn dieses Material keine Ähnlichkeit mit dem für Banknotenherstellung verwendeten Material aufweist.
f) Elektronische Abbildungen, die jederzeit für jedermann zugänglich sind (Internet), wenn diese
- in deutlich kontrastierender Farbe und einem gut lesbaren Schrifttyp das Wort „Specimen“ (engl. für Muster) in einer Mindestgröße von 75 % der Reproduktionsbreite und 15 % der Reproduktionshöhe aufgedruckt wird, und …
- die Auflösung der Abbildung, bezogen auf die Originalgröße der reproduzierten Banknote, maximal 72 dpi beträgt.[35]
Korrekt - genau das sind die Vorgaben! Und weiter unten steht dann noch dass andere Nachahmungen von der EZB abgenommen werden müssten, um legal zu sein!
Es ist kein legales Zahlungsmittel, kann aber für Dekozwecke beim Film benutzt werden. Die Scheine dürfen aber nur einseitig aussehen wie Geld und sollten auch von der Grösse um 25% abweichen. Die Rückseite sollte dann komplett unbedruckt sein, dann ist das auf jeden Fall einfach erkennbar, falls es doch in den Umlauf geraten könnte.
Und alle diese "dürfen aber.." treffen auf diese Geldscheine nicht zu!
Solange du nicht versuchst es in den Zahlungsverkehr zu bringen, sollte es kein Problem darstellen. Der reine Besitz ist ok.
Wie es aussieht, wenn du solches Geld über Grenzen schaffst, kann ich dir allerdings nicht sagen.
T3Fahrer
Vor ein paar Monaten waren bei mir in der Gegend einige davon in Umlauf, hatten ganz schön zutun damit an der Kasse.
Ja, es ist legal, da es offensichtlich gekennzeichnet ist.
So offensichtlich finde ich das garnicht, an einer vollen Supermarktkasse kommt man damit mit hoher Wahrscheinlichkeit durch, da das Geld kaum geprüft wird, vorallem im Stress.
Welche Straftat? Es ist nicht strafbar so einen Schein zu besitzen, du darfst ihn nur selbstverständlich nicht in Umlauf bringen. So viel zum Thema keine Ahnung haben… 😂
..(4) Soweit Reproduktionen, die nicht den Kriterien des Absatzes 3 entsprechen, von der Öffentlichkeit nicht mit echten Euro-Banknoten im Sinne von Artikel 1 verwechselt werden können, bestätigen die EZB und die NZBen auf schriftlichen Antrag, dass diese Reproduktionen ebenfalls rechtmäßig sind.
Soso, darf man also ohne Bestätigung der EZB besitzen weil du es behauptest...
Aber beweisen kannst du es halt "leider" nicht, oder?
Eine nicht rechtmässige Reproduktion ist für dich legal....
Du sprichst hier von der Herstellung, was du zitierst. Es geht aber um den Besitz. Und die Scheine sind ja nun, wenn du sie nur leidlich genau betrachtest, eindeutig als Spielgeld, Film-Geld oder zumindest allgemein unecht zu identifizieren. Es sind glaube ich auf den ersten Blick drei Aufdrucke drauf, die ganz eindeutig und ohne Zweifel vermitteln, dass es sich nicht um einen echten Geldschein handelt.
Du zitierst hier aber auch nur einen Ausschnitt, der auch nicht wiedergibt, welche Vorgaben denn „legales Spielgeld“ erfüllen muss - insofern kann man deinen Zitaten auch nicht entnehmen, ob nicht vielleicht die hier abgedruckten Scheine diesen Vorgaben entsprechen.
woher nimmst du deinen Beweis, dass die hier vorgezeigte Reproduktion nicht rechtmäßig ist? Vielleicht ist sie genehmigt, weil die Vorgaben erfüllt werden?
Nein, Herstellung steht da nicht, das hast du erfunden...
Und auch hier -warum kann man das nicht in Deutschland kaufen, warum warnt die Polizri vor ( wie du behauptest) legalen Scheinen?
Die Polizei warnt vor den Scheinen, damit du sie nicht unbemerkt als Wechselgeld wieder bekommst. Weil du dieses Wechselgeld, dieses falsche Wechselgeld, natürlich nicht wieder ausgeben kannst und darfst. Darum warnt die Polizei davor. Meine Güte, das Prinzip ist doch nicht so schwer.
Schön wie du die Vorgaben der EZB einfach verschweigst, weil du nicht dagegen vorbringen kannst...
Ich denke, dass du hier diese Vorgaben zum einen aus dem Zusammenhang reißt und zum anderen nicht vollständig korrekt interpretierst. Aber wie gesagt, das Thema ist für mich auch beendet. Du oder wer auch immer sich weitergehend näher dafür interessiert, kann sich da sicherlich weiter belesen und es ist ja schon erkenntlich, dass du gar nicht diskussionsbereit bist, insofern beharre halt auf deiner Meinung.
Netter Versuch sich herauszueinden. Es gibt nun mal Vorgaben wie Repros auszusehen haben und die Teile entsprechen nicht den Vorgaben, sind also nicht "rechtmässig".
Und deshalb versuchst du slke möglichen Ausreden...
Ansonsten könntest du dir ja Zuhause mit dem Farbdrucker Mio. ausdrucken und behsupten "wollte ivh nie in den Verkehr btjngrn" ? Warum sagrn das die Leute, die erwischt werden nicht einfach, sondern werden verknackt such für die Trile, die man bei ihnen Zuhause findet?)
Naja, das ist ja schon ein unterschied. Wenn ich mir rein theoretisch einen Schein zu Hause im Farbdrucker ausdrucken würde um ihn an die Wand zu hängen, kannst du sehr gut damit argumentieren dass du (unter welcher Geschmacksverirrung auch immer) das Ding an die Wand hängen wolltest. Wenn du 200 solcher Scheine zu Hause hast, zieht diese Ausrede wohl nicht.
Doch, die Passagen habe ich doch mit Link oft genug gepostet. wieder eine Ausrede.
Sag mir doch Mal lieber jetzt, wo steht, dass der Fragensteller die Scheine selber produzieren will.
Du denkst immer weiter ab, der muss die gar nicht erst produzieren, das behauptest nur du...
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/falschgeld
Soso - nicht rechtmäßige Reproduktionen erwerben ist also nicht strafbar für dich...
Und ich wiederhole mich nochmals. Wo geht es hier um den Kauf in der Frage? Es geht darum, die Scheine in irgendeinem Hintergrund zu nutzen. Ich werde nicht Mal nachforschen, ob das wirklich illegal ist, weil es darum hier nicht geht.
Kein Wort von Kauf oder Produktion oder Einbringung in den Zahlungsverkehr und und und. Es geht nur um den Besitz.
Finde mir doch bitte eine Quelle die gegen den reinen Besitz spricht und ich sage nichts mehr :) Das was du machst ist wahlloses rauspicken von Quellen, die nichts mit der Sache zu tun haben und redest selber davon wie andere Leute ablenken 😂
Keine Ahnung, aber irgendwas raushauen! Beihilfe zu einer Straftat!
Warum mitreden?