Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid nicht bezahlt, nach über einem Jahr hat das Finanzamt mein Konto gesperrt. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Ich wurde Richtung Stuttgart mit 21 km/h zu viel geblitzt. Der Bescheid kam einen Monat später. Ich habe nicht gezahlt und nach über einem Jahr ohne Ankündigung hat das Finanzamt mein Konto gepfändet. Was sind meine Rechte? Wie siehts mit Verjährung aus?
9 Antworten
Der Bußgeldbescheid kam innerhalb der gesetzlichen Frist. Korriegert mich wenn ich falsch liege aber ich meine es waren 3 Monate ab Tatzeitpunkt. Somit ist eine "Verjährung" wie du sie nennst ausgeschlossen.
Du sagst du hast Post vom Finanzamt bekommen? Normalerweise ist dies Sache des Landkreises wo der Blitzer Stand.
Mein Ratschlag, bezahl den Wisch und dann hast du deine Ruhe. Du könntest natürlich einen Anwalt beauftragen und versuchen den Bescheid anzufechten, prüfen lassen ob der Blitzer geeicht war usw usw aber ganz ehrlich...? Den Stress wäre es nicht wert.
War es auf einer Autobahn, über Land oder innerorts? Sind die 21 Kmh schon abzüglich Toleranz? Wenn ja dann gibts einen Punkt, ist ärgerlich ich weiß, aber jetzt fast ein Jahr später schwinden deine Möglichkeiten da DEINE FRIST für einen Einspruch längst abgelaufen ist.
Liebe Grüße
Der Bescheid ist bestandskräftig geworden, wenn du keinen Einspruch eingelegt hast binnen 30 Tagen nach Zugang.
Damit ist dieser nun 30 Jahre lang vollstreckbar.
Aber Bußgeldbescheid und Finanzamt? Irgendwie krieg ich hier die Überleitung nicht ganz hin...
Was sind meine Rechte?
Du hast das recht zu bezahlen .
Wie siehts mit Verjährung aus?
Der Bußgeldbescheid wird 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig .
Nach § 34 Abs. 2 Nr 2 OWIG beginnt damit die 3 jährige Verjährungsfrist nach Rechtskraft .
Die Abgabe an die Vollstreckungsbehörde des Finanzamtes ist rechtens .
Antwort sauber, kurz und knapp. :-)
Und auch den Schriftwechsel der Vollstreckungsbehörde (Zahlungsaufforderung, Mahnungen) wird er ignoriert haben, denn ohne vorheriges Mahnverfahren macht die Vollstreckungsbehörde kein Konto zu. Da hatte ein Sachbearbeiter wohl die Nase voll.
Schulden beim Staat verjähren nicht so einfach wie die aus Verträgen
Wieso brauchst Du eine Mahnung - Du wußtest doch bescheid?
Vermute mal, Du hast die vorherigen Mahnungen einfach nicht aufgemacht. Kontosperrung ohne Mahnungen gibt es nicht. Normalerweise.