Welchen Verwendungszweck gebe ich bei einer Steuernachzahlung an?

SEPA - (Steuern, Überweisung, Finanzamt)

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Steuernummer (immer erforderlich)

2. Wenn sonst keine weiteren Forderungen vom Finanzamt unter dieser Steuernummer erhoben werden, erübrigt sich eine Angabe von Steuerart und Zeitraum (z.B. ESt 2014). Ansonsten Steuerart (ESt, USt) und Zeitraum (2011, 2012,...) angeben. 

Ich arbeite beim Finanzamt.

Ich vermute mal, dass die Gründe für die Nachzahlung nur auf zwei oder maximal drei Seiten dargelegt sind :) :) :)

Der Rest sind Erläuterungen, Belehrungen, Vorläufigkeiten, Berechnungen für Vorauszahlungen, etc :) :) :)

Candyman712 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 17:05

Tsts: Beamte eben. Haben eine ausschweifende, zuweilen erheiternde Ausdrucksweise...  ;D

Petz1900  11.09.2016, 17:23
@Candyman712

nee. wenn nicht alles erläutert wird, kommen Rechtsanwälte und Steuerberater auf die Idee und fechten die Steuerbescheide an, weil nicht alles nachprüfbar erläutert wurde.
Das ist traurig, aber wahr.

Als Verwendungszweck bei Steuerzahlungen reicht in der Regel die Steuernummer aus.

Deine Steuernummer evtl. noch Bescheid vom xx.xx.