Tätigkeitsnachweis für normale Mitarbeiter die nicht als Fahrer eingestellt sind!
Hallo
benötigt ein Mitarbeiter der nicht als Fahrer eingestellt ist einen Tätigkeitsnachweis für die letzten 28 tage wenn er z.B. was ausfahren muss mit einem Sprinter 3,5t ?
Reicht da das normale Fahrtenbuch aus ?
3 Antworten
Grundsätzlich greift die Fahrpersonalverordnung (FPersV).
Nach §1 Abs. 1 Nr. 1 FPersV haben Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschl. Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der VO EWG 561/2006 einzuhalten.
Fahrer i.S.d. VO EWG 561/2006 ist jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur für kurze Zeit, selbst lenkt.
Ausnahmen über "Handwerkerprivileg".
Fahrer haben deshalb für jeden Tag getrennt, Aufzeichnungen über Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Fahrt-/ Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten zu führen. Es empfiehlt sich, Aufzeichnungen entsprechend der VO EWG 3821/85 zu führen. Das Muster entspricht dem früheren Tageskontrollblatt des persönlichen Kontrollbuches.
Um eine rechtlich einwandfreie Auskunft zu erhalten, möchte ich dich an die BAG verweisen. Dort kannst du übers Internet Fragen stellen:
Super top Antwort Danke
Was fahrt ihr aus?
Werksverkehr? Oder nicht?
Handwerklicher Beruf?
3,5t zGM?
Werksverkehr !
könnte ich mir schon alleine aus haftungsgründen vorstellen......