Tätigkeitsnachweis für normale Mitarbeiter die nicht als Fahrer eingestellt sind!

3 Antworten

Grundsätzlich greift die Fahrpersonalverordnung (FPersV).

Nach §1 Abs. 1 Nr. 1 FPersV haben Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschl. Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der VO EWG 561/2006 einzuhalten.

Fahrer i.S.d. VO EWG 561/2006 ist jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur für kurze Zeit, selbst lenkt.

Ausnahmen über "Handwerkerprivileg".

Fahrer haben deshalb für jeden Tag getrennt, Aufzeichnungen über Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Fahrt-/ Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten zu führen. Es empfiehlt sich, Aufzeichnungen entsprechend der VO EWG 3821/85 zu führen. Das Muster entspricht dem früheren Tageskontrollblatt des persönlichen Kontrollbuches.

Um eine rechtlich einwandfreie Auskunft zu erhalten, möchte ich dich an die BAG verweisen. Dort kannst du übers Internet Fragen stellen:

https://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/faq_node.html;jsessionid=D43F11FCA6DF1B07183C698C49CE19AD.live21302


Stanko1987 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 09:12

Super top Antwort Danke

Was fahrt ihr aus?

Werksverkehr? Oder nicht?

Handwerklicher Beruf?

3,5t zGM?


Stanko1987 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 06:58

Werksverkehr !

könnte ich mir schon alleine aus haftungsgründen vorstellen......